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Grundsteuererklärung Hessen - Benötige Hilfe

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    Grundsteuererklärung Hessen - Benötige Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich benötige Hilfe bei der Grundsteuererklärung für Hessen.

    Ich (Vater) besitze gemeinsam mit meinen zwei minderjährigen Kindern ein Wohnhaus. Meine Frau ist kürzlich verstorben und es gab kein Testament.
    Meine Frau und ich besaßen zuvor je die Hälfte an der Immobilie. Ihr Anteil wurde zu 50% an mich und zu je 25% an unsere beiden Kinder vererbt.
    Mir gehört also nun 75% und den Kindern je 12,5% der Immobilie. Mir liegt ein "Gemeinschaftlicher Erbschein" über den Anteil meiner Frau vom Finanzamt vor, indem ich mit 1/2 und die Kinder je zu 1/4 Anteil genannt werden.


    Meine Fragen:
    1. Muss ich im Hauptvordruck bei den Eigentumsverhältnissen die Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft wählen?
    2. Welchen Anteil trage ich bei "Miteigentumsanteil laut Grundbuch: Zähler Nenner" in der Anlage Grundstück ein? Wenn ich uns Ganzheitlich als Erbengemeinschaft oder Bruchtelsgemeinschaft betrachte, dann würde ich 1/1 eintragen. Wenn ich mich als Einzelperson betrachte dann 6/8. Bin mir aber nicht sicher wie das hier gemeint ist.


    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe

    nightcrawler

    #2
    Richtig ist Bruchteilsgemeinschaft, wobei eine Hälfte dir gehört und die andere Hälfte der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand.

    Mein Vorschlag in solchen Fällen ist, den noch lebenden Ehegatten zweimal zu erfassen, das zweite Mal ohne Steuer-ID.

    Die Anteile der einzelnen Miterben (1/4 bei dir bzw. je 1/8 bei den Kindern) müssen nicht angegeben werden, da es sich bei

    dieser Hälfte um Gesamthandseigentum der Erbengemeinschaft handelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Was heißt "kürzlich gestorben"? Der machst ja eine Grundsteuererklärung zum 01.01.2022, war der Todesfall da schon eingetreten? Wenn nein, erklärst noch für dich und deiner Frau. Sonst ist die Darstellung von Charly24 korrekt.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

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