Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Grundsteuererklärung für Hessen.
Ich (Vater) besitze gemeinsam mit meinen zwei minderjährigen Kindern ein Wohnhaus. Meine Frau ist kürzlich verstorben und es gab kein Testament.
Meine Frau und ich besaßen zuvor je die Hälfte an der Immobilie. Ihr Anteil wurde zu 50% an mich und zu je 25% an unsere beiden Kinder vererbt.
Mir gehört also nun 75% und den Kindern je 12,5% der Immobilie. Mir liegt ein "Gemeinschaftlicher Erbschein" über den Anteil meiner Frau vom Finanzamt vor, indem ich mit 1/2 und die Kinder je zu 1/4 Anteil genannt werden.
Meine Fragen:
1. Muss ich im Hauptvordruck bei den Eigentumsverhältnissen die Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft wählen?
2. Welchen Anteil trage ich bei "Miteigentumsanteil laut Grundbuch: Zähler Nenner" in der Anlage Grundstück ein? Wenn ich uns Ganzheitlich als Erbengemeinschaft oder Bruchtelsgemeinschaft betrachte, dann würde ich 1/1 eintragen. Wenn ich mich als Einzelperson betrachte dann 6/8. Bin mir aber nicht sicher wie das hier gemeint ist.
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
nightcrawler
ich benötige Hilfe bei der Grundsteuererklärung für Hessen.
Ich (Vater) besitze gemeinsam mit meinen zwei minderjährigen Kindern ein Wohnhaus. Meine Frau ist kürzlich verstorben und es gab kein Testament.
Meine Frau und ich besaßen zuvor je die Hälfte an der Immobilie. Ihr Anteil wurde zu 50% an mich und zu je 25% an unsere beiden Kinder vererbt.
Mir gehört also nun 75% und den Kindern je 12,5% der Immobilie. Mir liegt ein "Gemeinschaftlicher Erbschein" über den Anteil meiner Frau vom Finanzamt vor, indem ich mit 1/2 und die Kinder je zu 1/4 Anteil genannt werden.
Meine Fragen:
1. Muss ich im Hauptvordruck bei den Eigentumsverhältnissen die Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft wählen?
2. Welchen Anteil trage ich bei "Miteigentumsanteil laut Grundbuch: Zähler Nenner" in der Anlage Grundstück ein? Wenn ich uns Ganzheitlich als Erbengemeinschaft oder Bruchtelsgemeinschaft betrachte, dann würde ich 1/1 eintragen. Wenn ich mich als Einzelperson betrachte dann 6/8. Bin mir aber nicht sicher wie das hier gemeint ist.
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe
nightcrawler
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