Reihenhaus mit Carport

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Outrider
    Neuer Benutzer
    • 12.01.2023
    • 3

    #1

    Reihenhaus mit Carport

    Ich habe ein Reihenhaus mit einem Carport am Ende der Reihe. Das Ganze ist in 2 Flurstücke aufgeteilt. Mit entsprechenden amtlichen Flächen.
    Wenn ich nun im Elster die Angaben machen möchte unter Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens , so kann ich Flur Flurstück Zähler und Nenner eingeben.
    Der Häuserblock hat eigene Zähler/Nenner und der Carportblock auch. Wie wird das eingetragen ?
    Danke !
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Der Häuserblock hat eigene Zähler/Nenner und der Carportblock auch. Wie wird das eingetragen ?
    Einzeln nacheinander, wie sonst ? Die daraus resultierenden m²-Anteile am Grund und Boden muss man selbst berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Outrider
      Neuer Benutzer
      • 12.01.2023
      • 3

      #3
      ????????????????????????

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • HundKatzeMaus
          Erfahrener Benutzer
          • 31.08.2022
          • 1355

          #5
          Du musst in GW1 unter Gemarkung/Flurstück die Bezeichnung des Flurstücks eingeben. Wenn das Flurstück z.B. lautet 24/5 dann ist 24 der Zähler und 5 der Nenner. Hast das Flurstück kennen Nenner wird dort auch nicht eingetragen.

          Wenn du das Reihenhaus als 1. Eintrag eingetragen hast, kannst du anschließend noch ein weiteres Flurstück hinzufügen, also einen 2. Eintrag z.B. für das Carport-Flurstück. Alles klar?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar

          Lädt...