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Grundsteuer - Niedersachsen, anteilige Erfassung von Wegen, Stellplätzen etc.

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    Grundsteuer - Niedersachsen, anteilige Erfassung von Wegen, Stellplätzen etc.

    Hallo, ich habe ein Reihenhaus in einer größeren Siedlung. Neben dem Flurstück mit dem Reihenhaus stehen im Grundbuch noch weitere Flurstücke aus der Siedlung, die mir anteilig gehören. Ich habe aber nur ein Aktenzeichen bekommen. Bei den anteiligen Flurstücken (Anteile zu 1/23 oder 118/10000) handelt es sich um Fusswege, eine Privatstrasse, Grünflächen zur Regenwasserversickerung und auch eine Mischfläche bestehend aus den vorgenannten Nutzungszwecken und einem kleinen Technikhaus. Wege und Strasse sind meines Wissens nach nicht gewidmet, sondern gelten noch als Privatwege.

    In der Nachbarschaft gab es Unstimmingkeiten, wie die anteiligen Flurstücken gemeldet werden müssen. Nach einer Anfrage beim Finanzamt bekam ich die Auskunft, dass die anteiligen Flächen auch mit zu erfassen sind. Beim Ausfüllen des Formulars "fühlt" es sich nur etwas komisch an, diese Flächen in einer Reihe mit der bebauten Fläche zu erfassen. Sind alle anteiligen Flurstücke Teil der wirtschaftlichen Einheit "bebautes" Flurstück mit dem Wohngebäude drauf?

    Habi
    Zuletzt geändert von Habi; 13.01.2023, 00:38.

    #2
    Sind alle anteiligen Flurstücke Teil der wirtschaftlichen Einheit "bebautes" Flurstück mit dem Wohngebäude drauf?
    Genauso ist das ! Diese Nebenflächen gelten quasi als Zubehör des bebauten Grundstücks und werden anteilig in die Bewertung mit einbezogen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich hatte bei mir (in S-H) einen ähnlichen Fall. Da wurde aber eine Gemeinschaftsfläche (z.B. die Grünfläche zur Regenwasserversickerung) durch einen Verwalter betreut, der dafür ein separates Aktenzeichen erhalten hat und die Grundsteuererklärung für die Gemeinschaft abgegeben hat. Die weiteren anteilgen Flächen (Fussweg, Straße) mussten die Eigentümer aber selbst erklären. Vielleicht ist das bei euch auch der Fall? Wenn nicht, muss jeder seinen eigenen Anteil erklären.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo und Danke für Antworten. Es gibt 2 Verwalter für die unterscheidlichen Bruchteile, aber keiner hat ein Anschreiben bekommen. Ich werde die Nebenflächen dann bei mir anteilig erfassen.

        Gruß, Habi

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          #5
          Frag einfach mal bei Deinem FA nach. Ich verwalte auch ein größeres Carport-Grundstück mit (bisher) eigenem Grundsteuerbescheid.
          Nachfrage beim FA ergab, dass bei der Neufestsetzung jeder Miteigentümer seinen Anteil selbst angeben muss und der gemeinsame GrdSt-Bescheid dann wegfällt.
          (Mich freut es - muss säumigen Zahlern nicht mehr hinterherlaufen, macht dann die Gemeinde )

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