Ich habe mit meinem Lebenspartner eine 'Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung' für die Mieteinnahmen unserer gemeinsam vermieten Wohnung beim Finanzamt eingereicht.
Nun frage ich mich, was ich in der Anlage V meiner Einkommenssteuer-Erklärung 2021 überhaupt noch eintragen soll.
Die GbR-Nummer und den ermittelten Gewinn eigentlich nur, oder? Aber wo?
Sobald ich anfange, in der Anlage V zur Einkommenssteuer-Erklärung Felder auszufüllen, muss ich ganz viele Felder ausfüllen (die ich alle in der Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung schon ausgefüllt habe), sonst kommt eine Fehlermeldung.
Danke für Hilfe!
Viele Grüße von Tanja
Nun frage ich mich, was ich in der Anlage V meiner Einkommenssteuer-Erklärung 2021 überhaupt noch eintragen soll.
Die GbR-Nummer und den ermittelten Gewinn eigentlich nur, oder? Aber wo?
Sobald ich anfange, in der Anlage V zur Einkommenssteuer-Erklärung Felder auszufüllen, muss ich ganz viele Felder ausfüllen (die ich alle in der Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung schon ausgefüllt habe), sonst kommt eine Fehlermeldung.
Danke für Hilfe!
Viele Grüße von Tanja
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