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Anlage V: wo Überschuss aus Feststellungserklärung eintragen

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    Anlage V: wo Überschuss aus Feststellungserklärung eintragen

    Ich habe mit meinem Lebenspartner eine 'Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung' für die Mieteinnahmen unserer gemeinsam vermieten Wohnung beim Finanzamt eingereicht.
    Nun frage ich mich, was ich in der Anlage V meiner Einkommenssteuer-Erklärung 2021 überhaupt noch eintragen soll.
    Die GbR-Nummer und den ermittelten Gewinn eigentlich nur, oder? Aber wo?
    Sobald ich anfange, in der Anlage V zur Einkommenssteuer-Erklärung Felder auszufüllen, muss ich ganz viele Felder ausfüllen (die ich alle in der Anlage V der gesonderten und einheitlichen Feststellung schon ausgefüllt habe), sonst kommt eine Fehlermeldung.
    Danke für Hilfe!
    Viele Grüße von Tanja
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 14.01.2023, 16:02. Grund: Titel geändert (war Username)

    #2
    Nun frage ich mich, was ich in der Anlage V meiner Einkommenssteuer-Erklärung 2021 überhaupt noch eintragen soll.
    Die GbR-Nummer und den ermittelten Gewinn eigentlich nur, oder? Aber wo?
    Unter 2 - Anteile an Einkünften, erreichbar über die Startseite der Anlage V. Dort dann bei Grundstücksgemeinschaften und nur

    deinen Anteil. Unter 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darfst du das Objekt nicht erfassen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das war ein suuuper Tipp! Nun hat es geklappt. Ganz herzlichen Dank, viele Grüße von Tanja

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