Guten Tag,
auf meine Frage suche ich schon lange nach einer Antwort und habe erst jetzt entdeckt, dass man hier im Forum kompetent weiterhilft. Allerdings habe ich meine spezifische Frage auch hier noch nicht gefunden.
Ich möchte für meinen Vater die Grundsteuererklärung für ein unbebautes und wegen Lage und Topografie auch nicht bebaubares Grundstück erstellen. Lt. "Sonderauszug für Zwecke der Grundsteuer" ist die gesetzliche Klassifizierung für ein Teil des Grundstücks "Landwirtschaftliche Nutzung " und für den Rest "Fläche andere Nutzung". Die Ertragsmesszahl ist für das gesamte Grundstück identisch. Genutzt wird das in einem Wald gelegene Grundstück aktuell gar nicht.
Muss ich nun für die beiden Teile unterschiedliche Anlagen für jeweils die anteilige Fläche ausfüllen oder gibt es im Verlauf des Ausfüllens der Formulare noch die Möglichkeit, die anteiligen Flächen anzugeben?
Danke im voraus für jegliche Hilfe oder einen Verweis auf eine bereits bestehende Antwort hier im Forum!
auf meine Frage suche ich schon lange nach einer Antwort und habe erst jetzt entdeckt, dass man hier im Forum kompetent weiterhilft. Allerdings habe ich meine spezifische Frage auch hier noch nicht gefunden.
Ich möchte für meinen Vater die Grundsteuererklärung für ein unbebautes und wegen Lage und Topografie auch nicht bebaubares Grundstück erstellen. Lt. "Sonderauszug für Zwecke der Grundsteuer" ist die gesetzliche Klassifizierung für ein Teil des Grundstücks "Landwirtschaftliche Nutzung " und für den Rest "Fläche andere Nutzung". Die Ertragsmesszahl ist für das gesamte Grundstück identisch. Genutzt wird das in einem Wald gelegene Grundstück aktuell gar nicht.
Muss ich nun für die beiden Teile unterschiedliche Anlagen für jeweils die anteilige Fläche ausfüllen oder gibt es im Verlauf des Ausfüllens der Formulare noch die Möglichkeit, die anteiligen Flächen anzugeben?
Danke im voraus für jegliche Hilfe oder einen Verweis auf eine bereits bestehende Antwort hier im Forum!
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