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Grundsteuer BW - ein Flurstück, zwei Bodenrichtwerte, zwei Gebäude und Grünland

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    Grundsteuer BW - ein Flurstück, zwei Bodenrichtwerte, zwei Gebäude und Grünland

    Hallo Zusammen,

    ich hänge fest. Wir haben ein großes Flurstück, eingeteilt in zwei Bodenrichtwertezonen. Auf dem Gelände stehen zwei Wohnhäuser mit jeweils einem Aktenzeichen, der Rest ist Grünland.
    Für die Gebäude habe ich jeweils ein Formular GW1 und GW2 angelegt. Die Fläche des Bodenrichtwertes 2 wird auf die zwei Formulare verteilt. Für das Grünland habe ich ein Formular GW1 und GW3 angelegt (wir sind keine aktive Landwirtschaft). Für das Grünland fehlt noch das Aktenzeichen, was aber zum grundsätzlichen Ausfüllen nicht stören sollte. Die Frage ist wo ich den Bodenrichtwert 1 für das Grünland eintragen muss. Bei den Gebäuden kommt immer der Fehler, dass für den Bodenrichtwert 1 kein Eintrag vorhanden ist (einfach gesagt). In GW 3 darf ich kein Grundvermögen eintragen, hier habe ich die Fläche der Gebäude als 28: Hofstelle angegeben (laut Beispiel), hier kommt auch nur der Fehler wegen des fehlenden Aktenzeichens.
    Ich hoffe ich habe micht verständlich ausgedrückt.

    #2
    Die Frage ist wo ich den Bodenrichtwert 1 für das Grünland eintragen muss
    Der spielt bei der Landwirtschaft keine Rolle, nur die Ertragsmesszahl.

    Bei den Gebäuden kommt immer der Fehler, dass für den Bodenrichtwert 1 kein Eintrag vorhanden ist (einfach gesagt).
    Hast du in GW1 in der untersten Zeile 11 eine Auswahl getroffen ? Auf keine Angabe darf das nicht bleiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der spielt bei der Landwirtschaft keine Rolle, nur die Ertragsmesszahl.
      Die habe ich eingetragen aber wie gesagt der Fehler kommt nicht beim Grünland sondern bei den Gebäuden (Flurstück Grundvermögen)

      Hast du in GW1 in der untersten Zeile 11 eine Auswahl getroffen ? Auf keine Angabe darf das nicht bleiben.
      Bei den Gebäuden jeweils 2 (2. Bodenrichtwert) und beim Grünland darf ich hier kein Flurstück eintragen (kommt dann Fehlermeldung -> nicht zulässig)
      Wie gesagt Bodenrichtwert 1 ist nirgendwo eingetragen.

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        #4
        Unterscheiden sich denn die Bodenrichtwerte der zum Grundvermögen gehörenden Teilflächen überhaupt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, es sind ca. 90€/m² unterschied.

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            #6
            Der spielt bei der Landwirtschaft keine Rolle, nur die Ertragsmesszahl.
            Gilt der erste Bodenrichtwert nur für das Grünland? Da müsste man ihn m.E. wohl weglassen, weil man ihn für die Grünflächen nicht eintragen kann. Und für die bebauten Flächen wäre er ja nicht relevant.
            Gilt er auch für die beiden bebauten Grundstücke, so gibst du die jeweiligen anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte an.
            So würde ich das zumindest verstehen. Ich habe da aber keine persönlich Erfahrung.
            Gruß be.assmann

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