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Grundsteuer Wirtschaftliche Einheit - Zwei Flurstücke

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    Grundsteuer Wirtschaftliche Einheit - Zwei Flurstücke

    Hallo zusammen,

    folgende Problematik zur Grundsteuererklärung Hessen:

    Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen. Die 4 Wohnungen sind jeweils auf 2 Flurstücken erreichtet (Doppelhaushälfte mit je 2 Wohnungen).

    Laut Kaufvertrag bilden diese eine wirtschaftlichen Einheit -> 600qm Grundstücksfläche

    Jede Wohnung hat 250 / 1000 Anteile.

    Jedes Flurstück hat 300qm

    Meine Wohnung befindet sich aber nur auf einem Flurstück (120qm Wohnfläche).

    Bei "Anlage Grundstück (HGrSt 2)" gebe ich mein Flurstück an. Wo aber wird die Gesamtfläche von 600qm für die „wirtschaftlichen Einheit“ angegeben?

    LG Norbert

    #2
    Meine Wohnung befindet sich aber nur auf einem Flurstück (120qm Wohnfläche).
    Das spielt keine Rolle, da du an beiden Flurstücken beteiligt bist. Du musst in der Anlage Grundstück beide Flurstücke mit Zähler 250 und

    Nenner 1000 erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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