Hallo zusammen,
folgende Problematik zur Grundsteuererklärung Hessen:
Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen. Die 4 Wohnungen sind jeweils auf 2 Flurstücken erreichtet (Doppelhaushälfte mit je 2 Wohnungen).
Laut Kaufvertrag bilden diese eine wirtschaftlichen Einheit -> 600qm Grundstücksfläche
Jede Wohnung hat 250 / 1000 Anteile.
Jedes Flurstück hat 300qm
Meine Wohnung befindet sich aber nur auf einem Flurstück (120qm Wohnfläche).
Bei "Anlage Grundstück (HGrSt 2)" gebe ich mein Flurstück an. Wo aber wird die Gesamtfläche von 600qm für die „wirtschaftlichen Einheit“ angegeben?
LG Norbert
folgende Problematik zur Grundsteuererklärung Hessen:
Wohnungseigentümergemeinschaft mit 4 Wohnungen. Die 4 Wohnungen sind jeweils auf 2 Flurstücken erreichtet (Doppelhaushälfte mit je 2 Wohnungen).
Laut Kaufvertrag bilden diese eine wirtschaftlichen Einheit -> 600qm Grundstücksfläche
Jede Wohnung hat 250 / 1000 Anteile.
Jedes Flurstück hat 300qm
Meine Wohnung befindet sich aber nur auf einem Flurstück (120qm Wohnfläche).
Bei "Anlage Grundstück (HGrSt 2)" gebe ich mein Flurstück an. Wo aber wird die Gesamtfläche von 600qm für die „wirtschaftlichen Einheit“ angegeben?
LG Norbert
Kommentar