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Flurstück mit zwei Nutzungen aber nur einem Bodenrichtwert lt. Karte

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    Flurstück mit zwei Nutzungen aber nur einem Bodenrichtwert lt. Karte

    Hallo zusammen,
    dank diesem Forum konnte ich nun schon die ersten 2 von 3 Erklärungen abgeben.
    Nun stehe ich eigentlich kurz vor der Abgabe der letzten. Dabei habe ich aber ein Problem.
    Das Flurstück besteht aus einer Wohnbaufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche laut Bodenrichtwertkarte. Die Beschreibung des Auszugs gibt mir aber Fragen auf. Den Anteil L.-u.f.-w.F. habe ich über eine GW3 erklärt und die Wohnbaufläche über GW2.
    Der Auszug (Beschreibung beim Klick auf die Fläche in der Karte):
    Amtliche Fläche: 1.760 m²
    Tatsächliche Nutzung: 535 m² Wohnbaufläche
    1.225 m² Landwirtschaft
    Ertragsmesszahl: 0
    Bodenrichtwerte Stichtag: 01.01.2022
    Bodenrichtwert: 18 €/m²
    Entwicklungszustand: Baureifes Land
    Art der Nutzung: Mischgebiet
    Außenbereich
    Werden nun die ganzen ganzen 1760m² mit 18€ bewertet oder nur die 535m²? Bzw. müssen nur die 535 m² in GW2 Kap. 4 als Grundstücksfläche angegeben werden? (Auch unter den realen Gegebenheiten wäre es absurd die 1225m² als für Baugrund nutzbare Fläche anzusehen und mit 18€ zu bewerten.)
    In den Flurstücken ringsum ist der Bodenrichtwert für L.-u. f.-w. F. bei 44Cent
    Vielen Dank im voraus.

    #2
    IDu kannst in einer Erklärung nicht GW2 und GW3 erfassen, das wird als Fehler abgelehnt. Ich weiß zwar nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber sooo eine kleine Fläche als landwirtschaftliche Fläche (ohne Ertragsmesszahl !) anzusehen ist schon sehr merkwürdig. Außer es ist eine alte Hofstelle, dann käme GW3 in Frage. Ansonsten ist GW2 richtig und wenn du hier nur einen Bodenrichtwert hast, musst du wohl die gesamte Grundstücksfläche mit 18€/m² angeben (was nun wirklich nicht viel ist).
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ist mir bekannt, GW2 und GW3 wurden ja auch getrennt mit jeweiligem Aktenzeichen erklärt. Die Bodenrichtwertkarte zeigt das jedenfalls als landwirtschaftl. Fläche an, so wie die anderen rundum. Und in der Gemeinde gibt es solche kleineren LW-Flächen zu Hauf.

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        #4
        Zitat von Landjunge Beitrag anzeigen
        Das Flurstück besteht aus einer Wohnbaufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche laut Bodenrichtwertkarte. Die Beschreibung des Auszugs gibt mir aber Fragen auf. Den Anteil L.-u.f.-w.F. habe ich über eine GW3 erklärt und die Wohnbaufläche über GW2.
        Das hattest du aber anders beschrieben. Ich weiß zwar immer noch nicht das Bundesland, aber wenn es keine Hofstelle ist, wird nur Bodenrichtwert 18€/m² übrig bleiben. Du kannst ja unter GW1 Teilseite 6 "Ergänzende Angaben" machen, dass du die "landw. Fläche" als solche bewertet sehen möchtest. Dann hast du deine Intension schon mal kund getan. Übrigens: wieviel bezahlst du denn heute für die "landw. Fläche"?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Bundesland Sachsen. Mir wäre es ja im Prinzip egal ob nun 18€ für die gesamte Fläche oder nur für die Wohnbaufläche. Es gibt in dem Ort übrigens zig Grundstücke mit dem Problem. Und in der offiziellen Hilfe von MeinElster wird sogar in einem Beispiel dargestellt, dass die LWF und Wohnbaufläche getrennt zu erklären ist mit Hilfe von Nenner und Zähler. Auf GW2 habe ich daher die Wohnbaufläche über das Aktenzeichen erklärt. Und über ein weiteres den Rest per GW3. Habe auf beiden Erklärungen bei den Ergänzenden Angaben dies gegenseitig kennzeichnet. Aktuell werden für die beschriebene Gesamtfläche ca. 400€ fällig. Aber auch nur weil ein Gebäude dazu kam, vorher die Hälfte. Mir geht es viele eher um die korrekte Erfassung in Kap.4, ob ich dann trotz Differenzierung in LW und Wohnbaufläche die volle Grundstücksfläche angeben muss oder doch nur die Wohnbaufläche. Für mich sind die Karten des Grundsteuerportals insofern nicht eindeutig auswertbar.
          Zuletzt geändert von Landjunge; 15.01.2023, 23:15.

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            #6
            Zitat von Landjunge Beitrag anzeigen
            dank diesem Forum konnte ich nun schon die ersten 2 von 3 Erklärungen abgeben. Nun stehe ich eigentlich kurz vor der Abgabe der letzten. Dabei habe ich aber ein Problem.
            Das waren deine Worte und da steht nicht, dass du zwei Aktenzeichen für die letzten Grundstücke zur Verfügung hast. Das kann ich doch nicht wissen bzw. habe das sooo nicht verstanden.

            In dem Fall kannst du selbstverständlich die beiden Grundstücksanteile getrennt erklären. Eins als Wohnbaufläche mit 535m² und eins als landw. Fläche mit 1250m². Die wirtschaftlichen Anteile sind mit 535/1760 bzw. 1250/1760 anzugeben, entspechend die Größe bei den Bodenrichtwerten mit 535m² zu 18m² und 1250m² mit einer Ertragsmesszahl von 0€.

            Entschuldige bitte, da habe ich dich die ganze Zeit faksch verstanden. ;-)
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