Hallo zusammen,
dank diesem Forum konnte ich nun schon die ersten 2 von 3 Erklärungen abgeben.
Nun stehe ich eigentlich kurz vor der Abgabe der letzten. Dabei habe ich aber ein Problem.
Das Flurstück besteht aus einer Wohnbaufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche laut Bodenrichtwertkarte. Die Beschreibung des Auszugs gibt mir aber Fragen auf. Den Anteil L.-u.f.-w.F. habe ich über eine GW3 erklärt und die Wohnbaufläche über GW2.
Der Auszug (Beschreibung beim Klick auf die Fläche in der Karte):
Amtliche Fläche: 1.760 m²
Tatsächliche Nutzung: 535 m² Wohnbaufläche
1.225 m² Landwirtschaft
Ertragsmesszahl: 0
Bodenrichtwerte Stichtag: 01.01.2022
Bodenrichtwert: 18 €/m²
Entwicklungszustand: Baureifes Land
Art der Nutzung: Mischgebiet
Außenbereich
Werden nun die ganzen ganzen 1760m² mit 18€ bewertet oder nur die 535m²? Bzw. müssen nur die 535 m² in GW2 Kap. 4 als Grundstücksfläche angegeben werden? (Auch unter den realen Gegebenheiten wäre es absurd die 1225m² als für Baugrund nutzbare Fläche anzusehen und mit 18€ zu bewerten.)
In den Flurstücken ringsum ist der Bodenrichtwert für L.-u. f.-w. F. bei 44Cent
Vielen Dank im voraus.
dank diesem Forum konnte ich nun schon die ersten 2 von 3 Erklärungen abgeben.
Nun stehe ich eigentlich kurz vor der Abgabe der letzten. Dabei habe ich aber ein Problem.
Das Flurstück besteht aus einer Wohnbaufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche laut Bodenrichtwertkarte. Die Beschreibung des Auszugs gibt mir aber Fragen auf. Den Anteil L.-u.f.-w.F. habe ich über eine GW3 erklärt und die Wohnbaufläche über GW2.
Der Auszug (Beschreibung beim Klick auf die Fläche in der Karte):
Amtliche Fläche: 1.760 m²
Tatsächliche Nutzung: 535 m² Wohnbaufläche
1.225 m² Landwirtschaft
Ertragsmesszahl: 0
Bodenrichtwerte Stichtag: 01.01.2022
Bodenrichtwert: 18 €/m²
Entwicklungszustand: Baureifes Land
Art der Nutzung: Mischgebiet
Außenbereich
Werden nun die ganzen ganzen 1760m² mit 18€ bewertet oder nur die 535m²? Bzw. müssen nur die 535 m² in GW2 Kap. 4 als Grundstücksfläche angegeben werden? (Auch unter den realen Gegebenheiten wäre es absurd die 1225m² als für Baugrund nutzbare Fläche anzusehen und mit 18€ zu bewerten.)
In den Flurstücken ringsum ist der Bodenrichtwert für L.-u. f.-w. F. bei 44Cent
Vielen Dank im voraus.
Kommentar