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Wie die Garage einbeziehen in die Grundsteuer / Feststellungserklärung?

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    Wie die Garage einbeziehen in die Grundsteuer / Feststellungserklärung?

    Guten Tag,

    wir versuchen für unsere Mutter, die ein Badem Württermberg eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus hat (1/20) die Grundsteuer bis zum 31. Januar zu erstellen und abzugeben.

    Es gibt hier einen Punkt, der noch aussteht: Nämlich der PKW-Stellplatz meiner Mutter. Die Frage ist jezt, ob wir den Stellplatz einfach mit dem Eigentumsanteil 84/1000 angeben können, womit dann die qm des Stellplatzes samt der Wohnfläche abgegolten wäre, oder ob man den Stellplatz separat angeben muss und wie wir das konkret machen müssen. Ob dafür gegebenfalls eine zweites Formular im Elster-Account anzulegen ist?

    Bei meiner Mutter ist ihr Stellplatz (ein einziger) im Untergeschoss des Gebäudes, also im Gebäude drin, somit nicht an der Strasse/außerhalb des Gebäudes.

    Ich habe im Internet ein Video gesehen, in dem derjenige explizit für eine Eigentumswohnung in Baden Württemberg die Grundsteuererklärung bei Elster ausfüllt für seine Wohnung und er hatte eine Garage nicht mal erwähnt. Er hatte nicht mehr als diese Daten hier eingegeben, die ich jetzt mal für meine Mutter hier aufführe in folgender Tabelle. Hat dieser Teilnehmer die Feststellungserklärung damit richtig durchgeführt, wäre die Garage damit schon abgegolten bzw. wäre auch bei uns, ebenso wie bei ihm mit folgenden Daten die Grundsteuer/Feststellungserklärung damit schon komplett und korrekt abgegeben?

    Code:
    Benötigte Daten                         Fundstelle      Daten
    
    Flur (wenn vorhanden)                    Internet        nicht vorhanden
    Flurstück Zähler                        Internet        1
    Flurstück Nenner                        Internet        20
    Fläche des Flurs (Grundstücksgrösse)    Internet        962
    Miteigentumsanteil am Flur                Kaufvertrag     84/1000
    Bodenrichtwert je qm                    Internet        120,00 €
    Ein Grundbuch/Grundbuchauszug haben wir leider nicht.

    Im Kaufvertrag steht Miteigentumsanteil 84/1000.

    In der Baubeschreibung wird die Wohnungfläche selbst mit 78,73 qm angegeben, unter Anteil Grundstück wird 84/1000 angegeben.
    Zuletzt geändert von Sohn4745; 16.01.2023, 14:55.

    #2
    Wenn mit dem Stellplatz kein eigener Miteigentumsanteil verbunden ist, was sich aus dem Kaufvertrag ablesen lassen sollte,

    dann ist alles mit den 84/1000-stel an den 962 m² erledigt. Weder Wohnfläche noch Nutzfläche sind in BW anzugeben, nur die

    überwiegende Wohnnutzung muss bestätigt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Beispiel für eine Eigentumswohnung mit TG-Stellplatz in BW schreibt:

      Ist für einen vorhandenen Stellplatz kein Miteigentumsanteil ausgewiesen, müssen Sie nichts weiter eintragen. Ob auf Ihren Stellplatz ein eigener Miteigentumsanteil entfällt, können Sie beispielsweise Ihrem Kaufvertrag entnehmen.

      Ist für den Stellplatz ein Miteigentumsanteil ausgewiesen,schließen Sie den "1. Eintrag" mit einem Klick auf "Eintrag übernehmen" ab und legen danach mit einem Klick auf "Weitere Daten hinzufügen" einen neuen Eintrag für den Stellplatz an.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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