Guten Tag,
wir versuchen für unsere Mutter, die ein Badem Württermberg eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus hat (1/20) die Grundsteuer bis zum 31. Januar zu erstellen und abzugeben.
Es gibt hier einen Punkt, der noch aussteht: Nämlich der PKW-Stellplatz meiner Mutter. Die Frage ist jezt, ob wir den Stellplatz einfach mit dem Eigentumsanteil 84/1000 angeben können, womit dann die qm des Stellplatzes samt der Wohnfläche abgegolten wäre, oder ob man den Stellplatz separat angeben muss und wie wir das konkret machen müssen. Ob dafür gegebenfalls eine zweites Formular im Elster-Account anzulegen ist?
Bei meiner Mutter ist ihr Stellplatz (ein einziger) im Untergeschoss des Gebäudes, also im Gebäude drin, somit nicht an der Strasse/außerhalb des Gebäudes.
Ich habe im Internet ein Video gesehen, in dem derjenige explizit für eine Eigentumswohnung in Baden Württemberg die Grundsteuererklärung bei Elster ausfüllt für seine Wohnung und er hatte eine Garage nicht mal erwähnt. Er hatte nicht mehr als diese Daten hier eingegeben, die ich jetzt mal für meine Mutter hier aufführe in folgender Tabelle. Hat dieser Teilnehmer die Feststellungserklärung damit richtig durchgeführt, wäre die Garage damit schon abgegolten bzw. wäre auch bei uns, ebenso wie bei ihm mit folgenden Daten die Grundsteuer/Feststellungserklärung damit schon komplett und korrekt abgegeben?
Ein Grundbuch/Grundbuchauszug haben wir leider nicht.
Im Kaufvertrag steht Miteigentumsanteil 84/1000.
In der Baubeschreibung wird die Wohnungfläche selbst mit 78,73 qm angegeben, unter Anteil Grundstück wird 84/1000 angegeben.
wir versuchen für unsere Mutter, die ein Badem Württermberg eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus hat (1/20) die Grundsteuer bis zum 31. Januar zu erstellen und abzugeben.
Es gibt hier einen Punkt, der noch aussteht: Nämlich der PKW-Stellplatz meiner Mutter. Die Frage ist jezt, ob wir den Stellplatz einfach mit dem Eigentumsanteil 84/1000 angeben können, womit dann die qm des Stellplatzes samt der Wohnfläche abgegolten wäre, oder ob man den Stellplatz separat angeben muss und wie wir das konkret machen müssen. Ob dafür gegebenfalls eine zweites Formular im Elster-Account anzulegen ist?
Bei meiner Mutter ist ihr Stellplatz (ein einziger) im Untergeschoss des Gebäudes, also im Gebäude drin, somit nicht an der Strasse/außerhalb des Gebäudes.
Ich habe im Internet ein Video gesehen, in dem derjenige explizit für eine Eigentumswohnung in Baden Württemberg die Grundsteuererklärung bei Elster ausfüllt für seine Wohnung und er hatte eine Garage nicht mal erwähnt. Er hatte nicht mehr als diese Daten hier eingegeben, die ich jetzt mal für meine Mutter hier aufführe in folgender Tabelle. Hat dieser Teilnehmer die Feststellungserklärung damit richtig durchgeführt, wäre die Garage damit schon abgegolten bzw. wäre auch bei uns, ebenso wie bei ihm mit folgenden Daten die Grundsteuer/Feststellungserklärung damit schon komplett und korrekt abgegeben?
Code:
Benötigte Daten Fundstelle Daten Flur (wenn vorhanden) Internet nicht vorhanden Flurstück Zähler Internet 1 Flurstück Nenner Internet 20 Fläche des Flurs (Grundstücksgrösse) Internet 962 Miteigentumsanteil am Flur Kaufvertrag 84/1000 Bodenrichtwert je qm Internet 120,00 €
Im Kaufvertrag steht Miteigentumsanteil 84/1000.
In der Baubeschreibung wird die Wohnungfläche selbst mit 78,73 qm angegeben, unter Anteil Grundstück wird 84/1000 angegeben.
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