Es geht um eine Bruchteilsgemeinschaft mit zwei Miteigentümern. Miteigentümer Nr. 1 hat den Elster-Account und gibt für sich die Identifikationsnummer, aber keine Steuernummer an. Für Miteigentümer Nr. 2 gibt er auch dessen Identifikationsnummer und ebenfalls keine Steuernummer an. Nun kommt der Hinweis, dass die Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuernummer für Mitarbeiter Nr. 2 angegeben werden sollte, falls vorhanden Bei Miteigentümer Nr. 1 wird nicht auf das Fehlen dieser Nummer hingewiesen. Wie gesagt, es ist nur ein Hinweis, aber mich irritiert, dass der Hinweis nur bei einer der Personen erscheint. Ein Unterschied ist, dass Miteigentümer Nr. 2 im Ausland lebt. Liegt es vielleicht daran?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Hinweis zur Angabe der Steuernummer
Einklappen
X
-
Eine fehlende persönliche Steuernummer kannst du ignorieren, gleich ob der Wohnsitz im Inland oder Ausland liegt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
... ob jemandem weiß, warum der Hinweis nur für die eine, aber nicht für die andere Person erscheint?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch weiß das nicht und meine Neugierde hält sich da auch in Grenzen.
Kommentar
-
Zitat von Kanit Beitrag anzeigenMein Erklärungsversuch wäre: Die Daten der Person, die den Elster-Account hat, wurde bei dieser Elster-Registrierung ja verifiziert, also gibt es deshalb hier keinen Hinweis.
Ich verspüre aber ehrlich gesagt keine Motivation, dem auf den Grund zu gehen. Ich sehe das als rein kosmetisches Problem. Wer eine Steuernummer hat, soll sie halt angegeben, und wenn nicht, dann nicht.
Kommentar
-
Zitat von multi Beitrag anzeigenDer Programmieraufwand, das abzugleichen, schiene mit zu hoch, statt den Hinweis immer zu bringen. (...) Ich sehe das als rein kosmetisches Problem. Wer eine Steuernummer hat, soll sie halt angegeben, und wenn nicht, dann nicht.
Kommentar
-
Welche dann erstens wahrscheinlich länger dauert und in der zweitens diese Angaben dann nachträglich abgefragt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Der Witz ist doch, dass der Hinweis nicht immer kommt. Bei der einen Person kommt er, bei der anderen nicht.
Und ob jemanden wichtig ist, die Steuernummer anzugeben, muss jeder selbst wissen. Wenn sie bekannt ist, sehe ich keinen Grund, es nicht zu tun, aber es ist mir auch völlig egal, wenn es jemand nicht tut.
Kommentar
-
Ich habe von Steuererklärungen und von Elster so gut wie keine Ahnung. Also nehme ich auch einen "Hinweis" erstmal ernst und versuche herauszufinden, warum er erscheint. Ich halte hier jetzt mal fest, dass nach wie vor nicht klar ist, warum der Hinweis in diesem Fall erscheint, aber Charlie24 und multi sind sich auch ohne eine Erklärung sicher, dass es keine negativen Konsequenzen hat, wenn man ihn ignoriert?
Kommentar
-
Bekanntlich ist dies ein Anwenderforum ohne Beteiligung der Finanzverwaltung.
Wer immer hier irgend etwas schreibt, es ist unverbindlich, egal ob der- oder diejenige 10, 100, 1000 oder 10000 Posts auf seinem Buckel hat.
Trotzdem sehe ich weiterhin nicht, worin die angeblichen Nachteile bestehen sollen (die mutmaßlich von irgendjemand bei irgendeinem FA telefonisch getroffene Aussage, dass würde zur Aussteuerung für manuelle Nachbearbeitung führen, ist hier nicht verifizierbar), wenn die ESt-Nummer nicht angegeben wird, die man ja noch nicht einmal zwingend besitzt.
Mehr als zu schreiben, dass derjenige, der seine ESt-Nummer kennt, sie auch angeben soll, kann und will ich nicht. Wer die Nummer nicht hat, kennt oder nicht angeben will, tut es halt nicht, und immer noch besser, als gar nicht abzugeben.
PS: Nach deiner Auffassung zu Hinweisen müsste sich jeder, der in BW eine Grundsteuererklärung abgeben will, einen Kopf machen, der er mangels Flurnummern dort gar nicht anders kann, als den Hinweis auf die fehlende Flurnummer zu ignorieren.
Kommentar
-
Zitat von multi Beitrag anzeigenBekanntlich ist dies ein Anwenderforum ohne Beteiligung der Finanzverwaltung.
Wer immer hier irgend etwas schreibt, es ist unverbindlich, egal ob der- oder diejenige 10, 100, 1000 oder 10000 Posts auf seinem Buckel hat. ...
Wie gesagt, einfach Danke für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.
Kommentar
-
Ein Unterschied ist, dass Miteigentümer Nr. 2 im Ausland lebt. Liegt es vielleicht daran?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch weiß jetzt nicht auswendig, ob es ein eigenes Feld für die PLZ im Ausland gibt. Darüber ließe sich so ein Hinweis natürlich steuern.
Ja, es gibt ein eigenes Feld für die PLZ im Ausland.
Das wäre dann das "wie"? Warum die Steuernummer dann bei einer Auslandsadresse noch mal abgefragt wird und bei einer Inlandsadresse nicht, wundert mich nach wie vor. Aber ich werde deshalb keine schlaflosen Nächte haben, da Sie ja sehr deutlich gemacht haben, dass das wirklich keine wichtige Frage ist! Danke!
Kommentar
Kommentar