Es geht um eine Bruchteilsgemeinschaft mit zwei Miteigentümern. Miteigentümer Nr. 1 hat den Elster-Account und gibt für sich die Identifikationsnummer, aber keine Steuernummer an. Für Miteigentümer Nr. 2 gibt er auch dessen Identifikationsnummer und ebenfalls keine Steuernummer an. Nun kommt der Hinweis, dass die Einkommenssteuer- oder Körperschaftssteuernummer für Mitarbeiter Nr. 2 angegeben werden sollte, falls vorhanden Bei Miteigentümer Nr. 1 wird nicht auf das Fehlen dieser Nummer hingewiesen. Wie gesagt, es ist nur ein Hinweis, aber mich irritiert, dass der Hinweis nur bei einer der Personen erscheint. Ein Unterschied ist, dass Miteigentümer Nr. 2 im Ausland lebt. Liegt es vielleicht daran?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Hinweis zur Angabe der Steuernummer
Einklappen
X
-
Eine fehlende persönliche Steuernummer kannst du ignorieren, gleich ob der Wohnsitz im Inland oder Ausland liegt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Ich weiß das nicht und meine Neugierde hält sich da auch in Grenzen.... ob jemandem weiß, warum der Hinweis nur für die eine, aber nicht für die andere Person erscheint?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Meine Neugierde basiert hier auf der Sorge, dass es doch wichtig sein könnte. Solche Programme haben keinen Willen, also kann es nicht willkürlich sein, wann ein Hinweis gesetzt wird und wann nicht. Entweder gibt es einen wichtigen Grund dafür oder einen unwichtigen. Und ich habe zu wenig Kenntnis, um zu urteilen, was (un)wichtig ist. Mein Erklärungsversuch wäre: Die Daten der Person, die den Elster-Account hat, wurde bei dieser Elster-Registrierung ja verifiziert, also gibt es deshalb hier keinen Hinweis. Die andere Person ist für Elster unbekannt, ihre Daten nicht verifiziert und daher ist es hier so programmiert, dass hier der Hinweis erscheint.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch weiß das nicht und meine Neugierde hält sich da auch in Grenzen.
Kommentar
-
Das finde ich insofern nicht plausibel, als es keinen Zwang gibt, dass eine der angegebenen Personen und wenn ja, welche, Besitzer des Elsterkontos ist. Außerdem sind alle halbwegs neuen Konten mit der ID verknüpft, die Steuernummer kommt nur optional über ein erstelltes Profil rein. Der Programmieraufwand, das abzugleichen, schiene mit zu hoch, statt den Hinweis immer zu bringen.Zitat von Kanit Beitrag anzeigenMein Erklärungsversuch wäre: Die Daten der Person, die den Elster-Account hat, wurde bei dieser Elster-Registrierung ja verifiziert, also gibt es deshalb hier keinen Hinweis.
Ich verspüre aber ehrlich gesagt keine Motivation, dem auf den Grund zu gehen. Ich sehe das als rein kosmetisches Problem. Wer eine Steuernummer hat, soll sie halt angegeben, und wenn nicht, dann nicht.
Kommentar
-
Der Witz ist doch, dass der Hinweis nicht immer kommt. Bei der einen Person kommt er, bei der anderen nicht. Irgendeinen Grund gibt es für diesen Unterschied. Ich habe leider schon zu oft gesagt bekommen, "ist nicht wichtig", aber es war dann letztlich doch nicht nur ein kosmetisches Problem. Auf forum.steuertipps.de meinte jemand hierzu: "gemäß einer telefonischen Rückfrage beim FA besagt dieser Hinweis im Endeffekt, dass Erklärungen ohne diese Angabe ... direkt in der manuellen Bearbeitung landen. Welche dann erstens wahrscheinlich länger dauert und in der zweitens diese Angaben dann nachträglich abgefragt werden."Zitat von multi Beitrag anzeigenDer Programmieraufwand, das abzugleichen, schiene mit zu hoch, statt den Hinweis immer zu bringen. (...) Ich sehe das als rein kosmetisches Problem. Wer eine Steuernummer hat, soll sie halt angegeben, und wenn nicht, dann nicht.
Kommentar
-
Ja und ? Nachträglich wird da nichts abgefragt. Jemand, der im Ausland ansässig ist, muss weder eine deutsche ID noch eine Steuernummer haben.Welche dann erstens wahrscheinlich länger dauert und in der zweitens diese Angaben dann nachträglich abgefragt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Das habe ich schon verstanden. Deine Hypothese ist ja leicht überprüfbar, indem du die Reihenfolge der Personen umdrehst und den Besitzer des Elsterkontos an Position 2 setzt. Ich werde es aber nicht prüfen. Ich habe besseres zu tun.Der Witz ist doch, dass der Hinweis nicht immer kommt. Bei der einen Person kommt er, bei der anderen nicht.
Und ob jemanden wichtig ist, die Steuernummer anzugeben, muss jeder selbst wissen. Wenn sie bekannt ist, sehe ich keinen Grund, es nicht zu tun, aber es ist mir auch völlig egal, wenn es jemand nicht tut.
Kommentar
-
Ich habe von Steuererklärungen und von Elster so gut wie keine Ahnung. Also nehme ich auch einen "Hinweis" erstmal ernst und versuche herauszufinden, warum er erscheint. Ich halte hier jetzt mal fest, dass nach wie vor nicht klar ist, warum der Hinweis in diesem Fall erscheint, aber Charlie24 und multi sind sich auch ohne eine Erklärung sicher, dass es keine negativen Konsequenzen hat, wenn man ihn ignoriert?
Kommentar
-
Bekanntlich ist dies ein Anwenderforum ohne Beteiligung der Finanzverwaltung.
Wer immer hier irgend etwas schreibt, es ist unverbindlich, egal ob der- oder diejenige 10, 100, 1000 oder 10000 Posts auf seinem Buckel hat.
Trotzdem sehe ich weiterhin nicht, worin die angeblichen Nachteile bestehen sollen (die mutmaßlich von irgendjemand bei irgendeinem FA telefonisch getroffene Aussage, dass würde zur Aussteuerung für manuelle Nachbearbeitung führen, ist hier nicht verifizierbar), wenn die ESt-Nummer nicht angegeben wird, die man ja noch nicht einmal zwingend besitzt.
Mehr als zu schreiben, dass derjenige, der seine ESt-Nummer kennt, sie auch angeben soll, kann und will ich nicht. Wer die Nummer nicht hat, kennt oder nicht angeben will, tut es halt nicht, und immer noch besser, als gar nicht abzugeben.
PS: Nach deiner Auffassung zu Hinweisen müsste sich jeder, der in BW eine Grundsteuererklärung abgeben will, einen Kopf machen, der er mangels Flurnummern dort gar nicht anders kann, als den Hinweis auf die fehlende Flurnummer zu ignorieren.
Kommentar
-
Mir ist klar, dass die Antworten unverbindlich sind. Soweit ich es sehe, sind aber viele Antworten hier sehr gut und oft besser, als was der Finanzamtsmitarbeiter oder die Hotline-Mitarbeiter auf die Schnelle wissen können. Daher hatte ich es hier versucht. Meine Frage lautete schlicht, ob jemand weiß, warum der Hinweis bei der zweiten Person erscheint. Irgendwie sind wir leider stattdessen in die Diskussion geraten, ob meine Frage relevant ist und Neugierde verdient.Zitat von multi Beitrag anzeigenBekanntlich ist dies ein Anwenderforum ohne Beteiligung der Finanzverwaltung.
Wer immer hier irgend etwas schreibt, es ist unverbindlich, egal ob der- oder diejenige 10, 100, 1000 oder 10000 Posts auf seinem Buckel hat. ...
Wie gesagt, einfach Danke für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit.
Kommentar
-
Ich weiß jetzt nicht auswendig, ob es ein eigenes Feld für die PLZ im Ausland gibt. Darüber ließe sich so ein Hinweis natürlich steuern.Ein Unterschied ist, dass Miteigentümer Nr. 2 im Ausland lebt. Liegt es vielleicht daran?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch weiß jetzt nicht auswendig, ob es ein eigenes Feld für die PLZ im Ausland gibt. Darüber ließe sich so ein Hinweis natürlich steuern.
Ja, es gibt ein eigenes Feld für die PLZ im Ausland.
Das wäre dann das "wie"? Warum die Steuernummer dann bei einer Auslandsadresse noch mal abgefragt wird und bei einer Inlandsadresse nicht, wundert mich nach wie vor. Aber ich werde deshalb keine schlaflosen Nächte haben, da Sie ja sehr deutlich gemacht haben, dass das wirklich keine wichtige Frage ist! Danke!
Kommentar

Kommentar