Hallo an die erfahrene Forumsgemeinde,
für die EkSt-Erklärung '23 stellt sich mir die Frage, ob und wie eine Tätigkeit als Werkstudentin in der Anlage Kind mit anzugeben ist.
Folgende Sachlage: Meine Tochter befindet sich im Moment im Master-Studium und hat seit Dezember 2022 einen Werkstudentenvertrag, also max 20h/Woche in der Vorlesungszeit und studienbezogen. In Elster sehe ich jetzt keine Möglichkeit, dieses Einkommen in der Anlage K anzugeben, da es ja weder Minijob noch Vollzeiterwerbstätigkeit ist. Übersehe ich da etwas oder kann mich jemand erleuchten? Vielen Dank
Viele Grüße
für die EkSt-Erklärung '23 stellt sich mir die Frage, ob und wie eine Tätigkeit als Werkstudentin in der Anlage Kind mit anzugeben ist.
Folgende Sachlage: Meine Tochter befindet sich im Moment im Master-Studium und hat seit Dezember 2022 einen Werkstudentenvertrag, also max 20h/Woche in der Vorlesungszeit und studienbezogen. In Elster sehe ich jetzt keine Möglichkeit, dieses Einkommen in der Anlage K anzugeben, da es ja weder Minijob noch Vollzeiterwerbstätigkeit ist. Übersehe ich da etwas oder kann mich jemand erleuchten? Vielen Dank
Viele Grüße
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