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Volljähriges Kind im Studium - muss Werkstudentenjob in Anlage K mit angegeben werden

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    Volljähriges Kind im Studium - muss Werkstudentenjob in Anlage K mit angegeben werden

    Hallo an die erfahrene Forumsgemeinde,

    für die EkSt-Erklärung '23 stellt sich mir die Frage, ob und wie eine Tätigkeit als Werkstudentin in der Anlage Kind mit anzugeben ist.
    Folgende Sachlage: Meine Tochter befindet sich im Moment im Master-Studium und hat seit Dezember 2022 einen Werkstudentenvertrag, also max 20h/Woche in der Vorlesungszeit und studienbezogen. In Elster sehe ich jetzt keine Möglichkeit, dieses Einkommen in der Anlage K anzugeben, da es ja weder Minijob noch Vollzeiterwerbstätigkeit ist. Übersehe ich da etwas oder kann mich jemand erleuchten? Vielen Dank

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von Dumme Fragen; 18.01.2023, 12:07.

    #2
    Das Einkommen der Tochter ist allenfalls in deren eigener Steuererklärung anzugeben.

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      #3
      Ok, danke.
      Der Job an sich auch nicht (Zeile 20-24)?
      Zuletzt geändert von Dumme Fragen; 17.01.2023, 21:15.

      Kommentar


        #4
        Im Masterstudium muss man da schon Angaben machen, das ist ja ein Zweitstudium.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nahtloser Übergang von BA zum Master: BA im WS 21/22, Master ab Sommersemester 22. Abschluß des Ausbildung (nicht: Erstausbildung) voraussichtlich mit der Promotion - das ist soweit klar..
          Mir geht es speziell darum, ob der Werkstudent irgendwo deklariert werden muss. Ich habe keine Möglichkeit gesehen, sollte ja eigentlich auch keinen Einfluss auf Kindergeld/-freibetrag haben.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Mir geht es speziell darum, ob der Werkstudent irgendwo deklariert werden muss.
            Man muss nur das angeben, was die Anlage Kind verlangt, also Erwerbszeitraum und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich glaub, jetzt hab ichs:
              20: ja
              21: ja
              22: nein
              23: ja -> Zeitraum + Wochenstunden.
              Ergebnis: -225€ ggü. 20 nein, weil der Master jetzt auch für den Freibetrag für auswärtige Unterbringung berücksichtigt wird. Verstehe zwar den Unterschied nicht, aber gut.
              Zuletzt geändert von Dumme Fragen; 17.01.2023, 22:29.

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                #8
                Viel wichtigere Frage, wie alt ist die Tochter? Über 25 hat sich die Anlage Kind sowieso erledigt
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Dann hätte ich die Frage nicht gestellt. Sollte aber mit dem Master noch vor dem 25. klappen

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                    #10
                    Zitat von Dumme Fragen Beitrag anzeigen
                    Ich glaub, jetzt hab ichs:
                    20: ja
                    21: ja
                    22: nein
                    23: ja -> Zeitraum + Wochenstunden.
                    Ergebnis: -225€ ggü. 20 nein, weil der Master jetzt auch für den Freibetrag für auswärtige Unterbringung berücksichtigt wird. Verstehe zwar den Unterschied nicht, aber gut.
                    Kann ich nicht nachvollziehen. Bei mir bleibt der Freibetrag für ausw. Unterbringung in beiden Varianten, mit und ohne Erwerbstätgikeit.

                    PS: Auch wenn wir verstanden haben, dass es tatsächlich um die Anlage Kind geht, bitte auf die Bezeichnungen achten. Anlage Kind und Anlage K sind verschiedene Dinge.
                    Zuletzt geändert von multi; 18.01.2023, 11:57.

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