Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fälle bei der Grundsteuererklärung eines Angehörigen (Bundesland Bayern):
Das Ehepaar bewohnt eine Eigentumswohnung und besitzt zwei Tiefgaragenstellplätze in der Wohnanlage. Die Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz gehören dem Ehepaar zusammen, also jeweils zu 1/2. Ein weiterer Tiefgaragenstellplatz gehört nur dem Ehepartner A. Wie ist hier vorzugehen?
Müssen zwei seperate Grundsteuererklärungen (einmal Wohnung + 1 TG-Stellplatz und einmal nur 1 TG Stellplatz) erstellt werden, da die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind?
Kann der 50 m² Freibetrag für Garagen für beide TG-Stellplätze genutzt werden? Die Tiefgaragenstellplätze stehen im räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung.
Weiterhin besitzt das Ehepaar in einer anderen Wohnanlage eine vermietete Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen. Die Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz gehören dem Ehepaar zusammen, also jeweils zu 1/2. Ein weiterer Tiefgaragenstellplatz gehört nur dem Ehepartner A. Ein Tiefgaragenstellplatz wird zusammen mit der Wohnung vermietet. Der zweite Tiefgaragenstellplatz wird privat genutzt. Wie ist hier vorzugehen?
Müssen zwei seperate Grundsteuererklärungen (einmal Wohnung + 1 TG-Stellplatz und einmal nur 1 TG Stellplatz) erstellt werden, da die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind?
Kann der 50 m² Freibetrag für Garagen für beide TG-Stellplätze genutzt werden? Kann man hier trotzdem von einem räumlichen Zusammenhang zu der Wohnnutzung ausgehen?
Über eure Meinung zu diesen beiden Fällen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Mathi1de
ich habe folgenden Fälle bei der Grundsteuererklärung eines Angehörigen (Bundesland Bayern):
Das Ehepaar bewohnt eine Eigentumswohnung und besitzt zwei Tiefgaragenstellplätze in der Wohnanlage. Die Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz gehören dem Ehepaar zusammen, also jeweils zu 1/2. Ein weiterer Tiefgaragenstellplatz gehört nur dem Ehepartner A. Wie ist hier vorzugehen?
Müssen zwei seperate Grundsteuererklärungen (einmal Wohnung + 1 TG-Stellplatz und einmal nur 1 TG Stellplatz) erstellt werden, da die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind?
Kann der 50 m² Freibetrag für Garagen für beide TG-Stellplätze genutzt werden? Die Tiefgaragenstellplätze stehen im räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung.
Weiterhin besitzt das Ehepaar in einer anderen Wohnanlage eine vermietete Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen. Die Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz gehören dem Ehepaar zusammen, also jeweils zu 1/2. Ein weiterer Tiefgaragenstellplatz gehört nur dem Ehepartner A. Ein Tiefgaragenstellplatz wird zusammen mit der Wohnung vermietet. Der zweite Tiefgaragenstellplatz wird privat genutzt. Wie ist hier vorzugehen?
Müssen zwei seperate Grundsteuererklärungen (einmal Wohnung + 1 TG-Stellplatz und einmal nur 1 TG Stellplatz) erstellt werden, da die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind?
Kann der 50 m² Freibetrag für Garagen für beide TG-Stellplätze genutzt werden? Kann man hier trotzdem von einem räumlichen Zusammenhang zu der Wohnnutzung ausgehen?
Über eure Meinung zu diesen beiden Fällen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Mathi1de
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