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Grundsteuererklärung Bayern - Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse Wohnung/TG

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    Grundsteuererklärung Bayern - Unterschiedliche Eigentumsverhältnisse Wohnung/TG

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgenden Fälle bei der Grundsteuererklärung eines Angehörigen (Bundesland Bayern):

    Das Ehepaar bewohnt eine Eigentumswohnung und besitzt zwei Tiefgaragenstellplätze in der Wohnanlage. Die Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz gehören dem Ehepaar zusammen, also jeweils zu 1/2. Ein weiterer Tiefgaragenstellplatz gehört nur dem Ehepartner A. Wie ist hier vorzugehen?

    Müssen zwei seperate Grundsteuererklärungen (einmal Wohnung + 1 TG-Stellplatz und einmal nur 1 TG Stellplatz) erstellt werden, da die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind?
    Kann der 50 m² Freibetrag für Garagen für beide TG-Stellplätze genutzt werden? Die Tiefgaragenstellplätze stehen im räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung.

    Weiterhin besitzt das Ehepaar in einer anderen Wohnanlage eine vermietete Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen. Die Wohnung und ein Tiefgaragenstellplatz gehören dem Ehepaar zusammen, also jeweils zu 1/2. Ein weiterer Tiefgaragenstellplatz gehört nur dem Ehepartner A. Ein Tiefgaragenstellplatz wird zusammen mit der Wohnung vermietet. Der zweite Tiefgaragenstellplatz wird privat genutzt. Wie ist hier vorzugehen?

    Müssen zwei seperate Grundsteuererklärungen (einmal Wohnung + 1 TG-Stellplatz und einmal nur 1 TG Stellplatz) erstellt werden, da die Eigentumsverhältnisse unterschiedlich sind?
    Kann der 50 m² Freibetrag für Garagen für beide TG-Stellplätze genutzt werden? Kann man hier trotzdem von einem räumlichen Zusammenhang zu der Wohnnutzung ausgehen?

    Über eure Meinung zu diesen beiden Fällen würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    Mathi1de


    #2
    Wie viele Aktenzeichen gibt es denn bisher ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für deine Rückfrage. Für jede Wohnung gibt es eine Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung, die jeweils an beide Eheleute gerichtet ist. Also für die 2 Wohnungen gibt es insgesamt 2 Aufforderungen (also keine extra Aufforderungen für den Ehepartner A und dessen TG-Stellplätze). Bisher gibt es meines Wissens auch insgesamt nur 2 Aktenzeichen für die 2 Wohnungen (also keine extra Aktenzeichen für die TG-Stellplätze des Ehepartners A).

      Viele Grüße und Danke

      Mathi1de

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        #4
        Bei Ehegatten darf auch dann eine wirtschaftliche Einheit gebildet werden, wenn eines der Flurstücke nur einem der Ehegatten gehört.

        Das seht auch so in der Anleitung zum Hauptvordruck Bayern:

        Ausnahme: Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten
        oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes gehören.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          Danke für den Hinweis. Damit ist es ja dann relativ einfach mit insgesamt zwei Grundsteuererklärungen geregelt. Danke.

          Viele Grüße

          Mathi1de

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            #6
            Damit ist es ja dann relativ einfach mit insgesamt zwei Grundsteuererklärungen geregelt
            Das einzige Problem, das ich sehe, ist die Aufteilung bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen bei der Wohnung,

            zu der der TG-Stellplatz gehört. Da stimmt ja die Zurechnung zu je 1/2 bei jedem Ehegatten nicht wirklich. Ich würde das

            aber ignorieren. Die 50 m² Freibetrag für Garagen, TG-Stellplätze stehen je wirtschaftlicher Einheit zu, also für jede der Wohnungen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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