Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angaben zum Grund und Boden (Bayern)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Angaben zum Grund und Boden (Bayern)

    Guten Morgen miteinander,

    ich habe folgende Frage:
    Ich wohne in einer größeren Wohnanlage mit 4 Flurstücken. Diese sind insgesammt ca.24.000qm (4 Häuser, 2 Flurstücke mit Wald und Gehweg und eine Flurstück Stellplätze)
    Bei "Anlage Grundstück BayGrSt 2" unter Punkt 19 steht "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist.
    Meine Frage wäre nun: Ab wann gilt ein Flurstück als bebaut oder befestigt? Bzw. wie berechne ich diese Fläche? Die ganzen 24.000qm mit meinem Anteil am Gesammteigentum? Oder muss ich mit dem Meterstab jedes Element (Spielplatz, Wege etc.) selbst abmessen?

    Falls noch Fragen offen sind bitte melden
    Mit freundlichen Grüßen,
    Manu

    #2
    Wenn du an allen 4 Flurstücken beteiligt bist, erfasst du alle nacheinander und gibst in Zeile 6 der Anlage Grundstück

    die Miteigentumsanteile als Zähler und Nenner ein. Messen musst du da nichts. Deine Eigentumswohnung ist ein bebautes Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Laut Notarvertrag gehört mir an jedem Flurstück der gleiche Anteil.
      Dann rechne ich alle zusammen und teile es durch meinen Eigentumsanteil.

      Vielen Dank!


      Kommentar


        #4
        Dann rechne ich alle zusammen und teile es durch meinen Eigentumsanteil.
        Nein, du musst nichts addieren und nichts berechnen, jedenfalls nicht im Formular für Bayern.

        Du erfasst alle 4 Flurstücke einzeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Screenshot (3).png

          Was wollen die dann unter Punkt 19 von mir?

          Unter Punkt 7 hat mir Elster automatisch alle 4 Flurnummern zusammengerechnet.

          LG

          Kommentar


            #6
            Was wollen die dann unter Punkt 19 von mir?
            Nichts, Zeile 19 muss leer bleiben !

            Unter Punkt 7 hat mir Elster automatisch alle 4 Flurnummern zusammengerechnet.
            Da steht doch auch dabei, dass der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil hierbei nicht berücksichtigt ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Ok danke. Ja man kann das auch so lesen.

              MMn ist das etwas unglücklich formuliert.

              Vielen Dank! Dann bleibt die Zeile leer!

              Grüße und schönen Tag
              Manu

              Kommentar

              Lädt...
              X