Guten Morgen miteinander,
ich habe folgende Frage:
Ich wohne in einer größeren Wohnanlage mit 4 Flurstücken. Diese sind insgesammt ca.24.000qm (4 Häuser, 2 Flurstücke mit Wald und Gehweg und eine Flurstück Stellplätze)
Bei "Anlage Grundstück BayGrSt 2" unter Punkt 19 steht "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist.
Meine Frage wäre nun: Ab wann gilt ein Flurstück als bebaut oder befestigt? Bzw. wie berechne ich diese Fläche? Die ganzen 24.000qm mit meinem Anteil am Gesammteigentum? Oder muss ich mit dem Meterstab jedes Element (Spielplatz, Wege etc.) selbst abmessen?
Falls noch Fragen offen sind bitte melden
Mit freundlichen Grüßen,
Manu
ich habe folgende Frage:
Ich wohne in einer größeren Wohnanlage mit 4 Flurstücken. Diese sind insgesammt ca.24.000qm (4 Häuser, 2 Flurstücke mit Wald und Gehweg und eine Flurstück Stellplätze)
Bei "Anlage Grundstück BayGrSt 2" unter Punkt 19 steht "Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens, die bebaut oder befestigt ist.
Meine Frage wäre nun: Ab wann gilt ein Flurstück als bebaut oder befestigt? Bzw. wie berechne ich diese Fläche? Die ganzen 24.000qm mit meinem Anteil am Gesammteigentum? Oder muss ich mit dem Meterstab jedes Element (Spielplatz, Wege etc.) selbst abmessen?
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Mit freundlichen Grüßen,
Manu
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