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Grundsteuer NRW Einfamilienhaus

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    Grundsteuer NRW Einfamilienhaus

    Hallo Zusammen,
    mir gehört ein Einfamilienhaus (3 Geschosse) und verzweifle gerade bei den zu tätigenden Angaben. Die Besonderheit ist, dass ich ein paar Grunddienstbarkeiten auf meinem Datenblatt vom Finanzamt (Auszug aus dem Grundbuch) habe, die ich mit angeben muss. Bisher nicht das Problem, aber nun findet sich in der Anlage GW2 erneut im Punkt 4 ein Fenster, in dem man Angaben zum Grund und Boden machen soll.
    Vorher (Hauptvordruck) musste ich ja alle Flurstücke (6 Stück insgesamt) samt Grunddienstbarkeiten eingeben. Nun habe ich aber nur 2 Flächen, in denen ich Einträge machen kann. Was gebe ich hier ein? Nur die Wohn-u.Gartenfläche? Und welchen Bodenrichtwert (wir haben zwei angegeben zur Auswahl (850 (Mehrgeschossig)/820 Ein/Zweigeschossig).
    Ich freue mich sehr über Hilfe. VIELEN DANK!
    Zuletzt geändert von bridget1234; 18.01.2023, 18:45.

    #2
    Ein Einfamilienhaus, zu dem 6 Flurstücke gehören, ist schon ziemlich selten. Wenn alle den gleichen Bodenrichtwert haben,

    ist in Zeile 4 von GW2 nur die Summe aller Flächen einzutragen. Wo im Formular kann man denn Grunddienstbarkeiten angeben ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24 und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die 6 Flurstücke konnte ich im Hauptvordruck unter Gemarkung und Flurstücke des Grundvermögens nach und nach eingeben aber nicht unter dem Begriff Grunddienstbarkeit an sich) sondern einfach unter dieser Rubrik Gemarkung und Flurstücke.
      Zwei von diesen Flurstücken gehören nicht zur Grunddienstbarkeit, das sind das Wohngebäude und der Garten. Da das Wohngebäude dreistöckig ist und die restlichen Flurstücke ebenerdig (=Teile eines Weges bzw. Garten) sind, kann ich ja nicht alles zusammenrechnen, da diese einen anderen Bodenrichtwert haben, als das Wohngebäude. Daher bin ich echt überfragt, wie ich damit umgehen soll.

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        #4
        Zwei von diesen Flurstücken gehören nicht zur Grunddienstbarkeit
        Ich glaube, du verstehst unter Grunddienstbarkeit nicht das, was ich darunter verstehe. Was meinst du denn damit ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Also wir haben zu einigen Häusern (unser Haus ist ein Reihenendhaus) in der Reihe einen Weg. Und hier sind im Grundbuch Wegerechte eingetragen.

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            #6
            Und hier sind im Grundbuch Wegerechte eingetragen.
            Aber die spielen doch in der Erklärung keine Rolle
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Beim Finanzamt haben sie mir gesagt, ich müsse alle Flurstücke angeben, die im Grundbuch eingetragen sind und die auf dem Ausdruck aufgeführt sind. Und das sind die erwähnten 6 Stück mit jeweils unterschiedlichen Flurstück Zählernummern.
              Zuletzt geändert von bridget1234; 18.01.2023, 21:58.

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                #8
                Beim Finanzamt haben sie mir gesagt, ich müsse alle Flurstücke angeben, die im Grundbuch eingetragen sind und die auf dem Ausdruck aufgeführt sind. Und das sind die erwähnten 6 Stück mit jeweils unterschiedlichen Flurstück Zählernummern.
                Man muss alle Flurstücke erfassen, die einem ganz oder anteilig gehören, das ist richtig. Aber ob diese Flurstücke mit Geh- und Fahrtrechten

                belastet sind, spielt keine Rolle. In die Bewertung fließen die m² ein, die sich aufgrund der Miteigentumsanteile am Grund und Boden ergeben.

                Wenn es mehr als 2 Bodenrichtwerte gibt, ist es etwas kompliziert, da muss man für den 2. Eintrag einen gewichteten Bodenrichtwert ermitteln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Oh je, jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof:-).
                  Also ich habe eine Fläche (Wohnen) hat 120qm (Bodenrichtwert 850 /mehrgeschossig)
                  das nächste Flurstück (Weg) hat 18qm (Bodenrichtwert 820 ebenerdig
                  Noch ein Flurstück (Weg) hat 14qm (Bodenrichtwert 820 ebenerdig)
                  Ein weiteres hat 14qm (Weg) (Bodenrichtwert 820 ebenerdig)
                  Ein weiteres hat 14q (Weg) (Bodenrichtwert 820 ebenerdig)
                  (Garten) hat 310qm.(Bodenrichtwert 820 ebenerdig)

                  Das heisst, was müsste ich denn dann eingeben?

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                    #10
                    Also der Garten bildet eine wirtschaftliche Einheit mit dem Wohnhaus. Ob der Garten ebenerdig ist oder vielleicht ein Hochbeet hat, spielt keine Rolle (kleiner Scherz). Ich habe bei meinem Grundstück( > 300 qm) auch nicht zwischen Haus und Garten getrennt. Selbst eine separat liegende Garage würde in die wirtschaftliche Einheit mit einbezogen. Wohnfläche und Grundstücksfläche sind wohlgemerkt in Mein Elster separat zu behandeln.
                    Hier ein dazu grundlegender Beitrag von Charlie24 zum besseren Gesamtverständnis: https://forum.elster.de/anwenderforu...erg#post388893
                    Frage zu den 4 Flurstücken Weg: Hast du da Eigentumsanteile oder nur Wegerechte? Letztere sind lt. Charlie24 (s.o.) nicht relevant. Von deiner Antwort könnte abhängen, wie diese Wege weiter zu behandeln sind.
                    Gruß be.assmann

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                      #11
                      Hallo be.assmann,
                      vielen Dank für die Nachricht und den hilfreichen Link. Mein Mann sagte mir gerade, und das wusste ich nicht, dass die 4 von mir bezeichneten "Wege" -Flurstücke gar nicht alle den Weg betreffen, sondern lediglich eines-und das ist ein Wegerecht. Super,dann kann ich das schon einmal aussen vor lassen. Das war von Ihnen und Charlie24 einen super Hilfestellung.
                      Die anderen drei Flurstücke sind im Plan auf unserem Gartengrundstück drei eigentlich eingetragene Parkflächen, die aber als Garten/Rasen genutzt werden. Die Frage, die sich mir nun stellt ist, ob ich die 300qm Garten (Sep.Flurstück lt. Grundbuch) zu den 3 Parkflächen (=Garten/Rasen) noch hinzurechnen muss oder ob diese dann schon in den 300 qm Garten miteinberechnet sind. Ich denke, ich muss diese hinzurechnen oder?

                      Weiters die Frage zur Unterscheidung Wohnfläche und Grundstücksfläche. Letztere schliesst doch sicher die Wohnfläche ein oder ist die Grundstücksfläche Wohnfläche Erdgeschoss plus Garten und andere Flurstücke?
                      Sorry, vielleicht sind das total blöde Fragen, aber ich habe echt null Ahnung auf dem Gebiet.

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                        #12
                        Halte dich an das Grundbuch. Da steht drin, welche Flurstücke euch gehören. Entweder auch alleine, oder anteilig (zu einem Anteil x durch y, wonach es hier aber nicht klingt).
                        Diese Flurstücke tragt ihr einzeln in GW1 ein.

                        Die Fläche des Grundstücks ist die Summe der Flächen der Flurstücke (im Fall eines anteiligen Eigentums multipliziert mit den Eigentumsanteilen), und im einfachsten Fall, dass alle den gleichen BRW haben, ist das der einzige Eintrag in GW2 Zeile 4.
                        Für alle anderen Fälle bitte die Anleitung im Sticky lesen.

                        Grund- und Wohnfläche sind grundverschiedene Dinge, das erklären wir hier seit mittlerweile einem halben Jahr.

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                          #13
                          @victoria82: Ich glaube, hier sollte 1 Spam entfernt und 1 Benutzer/in gesperrt werden von einem berechtigten Benutzer mit Moderatorenrechten.
                          Gruß be.assmann

                          Kommentar


                            #14
                            Ich glaube, hier sollte 1 Spam entfernt und 1 Benutzer/in gesperrt werden von einem berechtigten Benutzer mit Moderatorenrechten.
                            Das ist bereits erfolgt.

                            Nach dem Lesen der vorhergehenden Beiträge zum Thema bin ich der Auffassung, dass der Bodenrichtwert mehrgeschossig für alle Flächen anzusetzen

                            ist. Ein Garten ist nun mal immer ebenerdig und ein Weg ebenfalls. Das sind Nebenflächen einer mehrgeschossigen Bebauung, die regelmäßig den gleichen

                            Wert haben wie der bebaute Bereich.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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