Baujahr des Hauses

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  • Jürgen R.
    Neuer Benutzer
    • 16.01.2023
    • 4

    #1

    Baujahr des Hauses

    Hallo zusammen,
    unser Haus ist Baujahr 1958. Im Jahr 2002 ist ein Anbau hinzu gekommen. Wo kann / muss ich das vermerken?
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Gruß
    Jürgen R.

  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #2
    Eigentlich ist nicht das Baujahr gefragt, sondern die Bezugsfertigkeit. Wann der Anbau dazu kam, spielt keine Rolle und muss nicht angegeben werden.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar

    • Jürgen R.
      Neuer Benutzer
      • 16.01.2023
      • 4

      #3
      Danke für den Hinweis.

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3014

        #4
        Einkommensteuererklärung Anlage V oder Grundsteuer?
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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