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    Baujahr des Hauses

    Hallo zusammen,
    unser Haus ist Baujahr 1958. Im Jahr 2002 ist ein Anbau hinzu gekommen. Wo kann / muss ich das vermerken?
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Gruß
    Jürgen R.


    #2
    Eigentlich ist nicht das Baujahr gefragt, sondern die Bezugsfertigkeit. Wann der Anbau dazu kam, spielt keine Rolle und muss nicht angegeben werden.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke für den Hinweis.

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        #4
        Einkommensteuererklärung Anlage V oder Grundsteuer?
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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