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Bebautes Wochenendhausgebiet in BaWü - zu Wohnzwecken?

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    Bebautes Wochenendhausgebiet in BaWü - zu Wohnzwecken?

    Hallo,

    folgendes Beispiel: ein Wochenendhausgebiet in BW ist mit einem gemauerten Häusle bebaut worden und wird an Wochenenden genutzt. Das Haus hat in diesem Beispielsfall keine eingebaute Heizung sondern heizt mit einem Holzofen.

    Dabei würde sich nun in Bezug auf "Angaben zur Grundstücksnutzung" folgende Frage stellen: Müsste das Häckchen "Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt" aktiviert oder deaktiviert werden? Brandenburg oder Thüringen hat glaube ich entschieden, dass ein solches Wochenendhausgebiet der Erholung dienen würde und nicht zu Wohnzwecken. Wie würde dies in Baden-Württemberg geregelt werden?

    Danke

    #2
    Wie würde dies in Baden-Württemberg geregelt werden?
    Mach dir selbst ein Bild: https://www.landesrecht-bw.de/jporta....psml&max=true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Danke für den Link. Meinst du nachfolgenden Gedankengang?

      Dann sind die in §6 Abs. 2 LGrStF BW genannten Anforderungen hierfür aufgestellt? "... für die Führung eines selbständigen Haushalts sind notwendige Nebenräume wie Küche, Bad oder Dusche sowie Toilette und eine Mindestwohnfläche von 20 Quadratmetern erforderlich...".

      In § 249 Abs. 10 BewG heißt es: "... Daneben ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume (Küche, Bad oder Dusche, Toilette) vorhanden sind. Die Wohnfläche soll mindestens 20 Quadratmeter betragen."

      Speziell ob bei einem mit einem Häusle bebauten Wochenendgrundstück der Wohnzweck erfüllt ist oder doch eher Erholungszweck vorliegt, ist nirgendwo explizit zu entnehmen, oder übersehe ich etwas?


      Danke!

      Kommentar


        #4
        oder doch eher Erholungszweck vorliegt, ist nirgendwo explizit zu entnehmen, oder übersehe ich etwas?
        Ich habe leider in den verlinkten Erlassen nur den Begriff wohnfremde Nutzung gefunden und auch kein Beispiel, ob eine Wochenendnutzung darunter fällt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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