Hallo,
folgendes Beispiel: ein Wochenendhausgebiet in BW ist mit einem gemauerten Häusle bebaut worden und wird an Wochenenden genutzt. Das Haus hat in diesem Beispielsfall keine eingebaute Heizung sondern heizt mit einem Holzofen.
Dabei würde sich nun in Bezug auf "Angaben zur Grundstücksnutzung" folgende Frage stellen: Müsste das Häckchen "Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt" aktiviert oder deaktiviert werden? Brandenburg oder Thüringen hat glaube ich entschieden, dass ein solches Wochenendhausgebiet der Erholung dienen würde und nicht zu Wohnzwecken. Wie würde dies in Baden-Württemberg geregelt werden?
Danke
folgendes Beispiel: ein Wochenendhausgebiet in BW ist mit einem gemauerten Häusle bebaut worden und wird an Wochenenden genutzt. Das Haus hat in diesem Beispielsfall keine eingebaute Heizung sondern heizt mit einem Holzofen.
Dabei würde sich nun in Bezug auf "Angaben zur Grundstücksnutzung" folgende Frage stellen: Müsste das Häckchen "Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt" aktiviert oder deaktiviert werden? Brandenburg oder Thüringen hat glaube ich entschieden, dass ein solches Wochenendhausgebiet der Erholung dienen würde und nicht zu Wohnzwecken. Wie würde dies in Baden-Württemberg geregelt werden?
Danke
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