Hallo zusammen, ich habe offene (nicht überdachte, also freie) Stellplätze als auch überdachte Stellplätze. Muss ich beim Sachwertverfahren (Geschäftsgrundstück) nur die überdachten Stellplätze angeben, oder auch die nicht überdachten?
Was ist denn unter Carports zu verstehen?
Ich habe zum Beispiel ein Haus mit der Lageplannummer 15, davor gibt es Stellplätze. Diese würde ich mit der Lageplannummer 15.1 dann erklären.
Was ist mit den Stellplätzen, die alleine auf ein Flurstück stehen, weit weg von den Geschäftsgebäuden? Diese einfach mit einer eigenen Lageplannummer versehen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
Was ist denn unter Carports zu verstehen?
Ich habe zum Beispiel ein Haus mit der Lageplannummer 15, davor gibt es Stellplätze. Diese würde ich mit der Lageplannummer 15.1 dann erklären.
Was ist mit den Stellplätzen, die alleine auf ein Flurstück stehen, weit weg von den Geschäftsgebäuden? Diese einfach mit einer eigenen Lageplannummer versehen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
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