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Grundsteuer, Sachwertverfahren, NRW, offene /überdachte Stellplätze, Carports

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    Grundsteuer, Sachwertverfahren, NRW, offene /überdachte Stellplätze, Carports

    Hallo zusammen, ich habe offene (nicht überdachte, also freie) Stellplätze als auch überdachte Stellplätze. Muss ich beim Sachwertverfahren (Geschäftsgrundstück) nur die überdachten Stellplätze angeben, oder auch die nicht überdachten?

    Was ist denn unter Carports zu verstehen?

    Ich habe zum Beispiel ein Haus mit der Lageplannummer 15, davor gibt es Stellplätze. Diese würde ich mit der Lageplannummer 15.1 dann erklären.

    Was ist mit den Stellplätzen, die alleine auf ein Flurstück stehen, weit weg von den Geschäftsgebäuden? Diese einfach mit einer eigenen Lageplannummer versehen?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe.

    #2
    Was ist denn unter Carports zu verstehen?
    Carports sind überdachte PKW-Stellplätze mit nicht vorhandenen bzw. nicht geschlossenen Wänden und ohne Garagentore.

    Nach den in Anlage 42 zum Bewertungsgesetz ausgewiesenen Werten kann man von Leichtbauweise ausgehen. Stellplätze im Freien

    sind nicht bewertungsrelevant
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Antwort. Also überdachte Stellplätze (Carports) sind Bewertungsrelevant (Siehe Nr 18) unter den Gebäudearten und freie Stellplätze sind beim Sachwertverfahren nicht anzugeben, richtig? Irgendwie habe ich da ein Verständnisproblem.

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        #4
        Stellplätze im Freien sind keine Gebäude und fließen deshalb nicht mit der Nutzfläche in die Bewertung ein, mit dem Grund und Boden natürlich schon.

        Die Normalherstellungskosten für Gebäude enthalten bereits einen pauschalen Zuschlag für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen

        und sonstige Anlagen (3 %)
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke dir. Jetzt habe ich es verstanden. Stellplätze im Freien nicht bewertungsrelevant und nicht angeben, da bereits pauschal berücksichtigt. Stellplätze überdacht sind bewertungsrelevant und unter der Nr. 18 einzeln erfassen.

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