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Grundsteuer Niedersachsen: Wohnbaufläche und Grünland in einem Flurstück

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    Grundsteuer Niedersachsen: Wohnbaufläche und Grünland in einem Flurstück

    Hallo,

    dieses Thema beschäftigt mich schon lange und ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einen Hinweis zur Lösung bekäme.
    Mein Flurstück besteht aus ca. 2000m² Wohnbaufläche und 5000m² Grünland, so ist es auch im Flustücksnachweis als tatsächliche Nutzung ausgewiesen.
    Ich habe aber nur ein Aktenzeichen, und daher kann ich in Elster nur entweder Wohnbaufläche (Grundsteuer B) oder Grünland (Grundsteuer A) erklären, nicht beides.
    Das Finanzamt verweigert die Erteilung eines weiteren Aktenzeichens für das Grünland mit der Begründung:
    1. Zum meinem Grünland wäre keine Ertragsmesszahl vermerkt, daher wäre es nicht landwirtschaftlich.
    2. Das wäre ja nicht zu schaffen, für jedes größere Grundstück ein weiteres Aktenzeichen zu erteilen.
    Ich soll alles im Grundvermögen erklären und könne ja dann Einspruch einlegen.
    Eine Nachbarin in der ähnlichen Situation wurde anders behandelt:
    Sie durfte den Grünlandanteil einem weiteren Flurstück in ihrem Besitz zuteilen, das auch als Grünland erklärt ist.
    Ihr Vorteil: Sie hatte durch das zweite Flurstück bereits ein weiteres Aktenzeichen.

    Für jeden Hinweis dankbar,
    Carsten

    #2
    In Niedersachsen geht es anscheinend ziemlich willkürlich zu, aber wie sollen wir da jetzt helfen können ?

    Vielleicht solltest du den Grünlandanteil über Zähler und Nenner abspalten und unter Ergänzende Angaben

    vermerken, dass du keine Erklärung für die Landwirtschaft einreichen konntest, weil das Finanzamt die

    Zuteilung eines Aktenzeichens verweigert hat. In Bayern gibt man bei fehlender Ertragsmesszahl 0 ein.

    Aber ohne Aktenzeichen hilft dir das nichts. Ist das vorhandene Aktenzeichen auch wirklich für das

    Grundvermögen ? In manchen Bundesländern kann man das an Kennziffern erkennen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie,

      ja, das Aktenzeichen ist für das Grundvermögen.
      Deinen Vorschlag werde ich überdenken.
      Dieses Thema betrifft ja quasi jeden im ländlichen Raum mit größerem Grundstück, der nicht Landwirt ist / war.
      (Diese bekommen nämlich ungefragt vom Finanzamt ein neues Aktenzeichen, da die Wohngebäude jetzt zum Grundvermögen gehören.)
      Ich erhoffe mir hier Hinweise von Leidensgenossen.
      Alle bisher befragten Experten (Steuerberater / Unternehmensberater für Agrar) wussten keinen Rat.

      Freundliche Grüße,
      Carsten

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        #4
        Unter Grundvermögen würde ich die Landwirtschaftsflächen keinesfalls erklären.

        Was sind denn das für Ratschläge, eine inhaltlich falsche Erklärung abzugeben, die man selbst anfechten soll ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich bin auch sprachlos...
          Wenn ich jetzt noch erzähle, dass der entsprechende Sachbearbeiter mir vor längerer Zeit schon mal erklärt hat, Grundsteuer A wäre um ein Vielfaches teurer als Grundsteuer B...
          Das habe ich von ihm schriftlich.

          Allerdings haben meine Nachbarn die Aussage, dass alles (inkl. Grünland) ins Grundvermögen soll, auch schon von anderen Hotline-Mitarbeitern gehört.

          Hilflose Grüße,
          Carsten
          Zuletzt geändert von CarstenH; 19.01.2023, 18:52. Grund: Korrektur

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            #6
            @CastenH:
            Alle bisher befragten Experten (Steuerberater / Unternehmensberater für Agrar) wussten keinen Rat.
            Ich bin alles andere als Experte für Grundsteuer oder Berater. Aber beim Lesen deiner Fragestellung ganz oben hatte ich spontan den gleichen Gedanken zur Vorgehensweise wie Charlie24.
            Durch den vorgeschlagenen Eintrag unter Ergänzende Angaben machst du dich einerseits ehrlich, und andererseits liegt der Ball dann im Spielfeld des Finanzamts, dir eine ordnungsgemäße Grundsteuererklärung zu ermöglichen.
            Gruß be.assmann

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              #7
              Vielen Dank be.assmann,

              wenn sich nichts Neues ergibt, werde ich es so machen wie von Charlie24 beschrieben.

              Freundliche Grüße,
              Carsten

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                #8
                Gute Neuigkeiten:
                Ein anderer Sachbearbeiter hat mir jetzt ein weiteres Aktenzeichen zugesichert, so dass ich das Grünland als solches erklären kann.

                Freundliche Grüße,
                Carsten

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