Hallo,
dieses Thema beschäftigt mich schon lange und ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einen Hinweis zur Lösung bekäme.
Mein Flurstück besteht aus ca. 2000m² Wohnbaufläche und 5000m² Grünland, so ist es auch im Flustücksnachweis als tatsächliche Nutzung ausgewiesen.
Ich habe aber nur ein Aktenzeichen, und daher kann ich in Elster nur entweder Wohnbaufläche (Grundsteuer B) oder Grünland (Grundsteuer A) erklären, nicht beides.
Das Finanzamt verweigert die Erteilung eines weiteren Aktenzeichens für das Grünland mit der Begründung:
1. Zum meinem Grünland wäre keine Ertragsmesszahl vermerkt, daher wäre es nicht landwirtschaftlich.
2. Das wäre ja nicht zu schaffen, für jedes größere Grundstück ein weiteres Aktenzeichen zu erteilen.
Ich soll alles im Grundvermögen erklären und könne ja dann Einspruch einlegen.
Eine Nachbarin in der ähnlichen Situation wurde anders behandelt:
Sie durfte den Grünlandanteil einem weiteren Flurstück in ihrem Besitz zuteilen, das auch als Grünland erklärt ist.
Ihr Vorteil: Sie hatte durch das zweite Flurstück bereits ein weiteres Aktenzeichen.
Für jeden Hinweis dankbar,
Carsten
dieses Thema beschäftigt mich schon lange und ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einen Hinweis zur Lösung bekäme.
Mein Flurstück besteht aus ca. 2000m² Wohnbaufläche und 5000m² Grünland, so ist es auch im Flustücksnachweis als tatsächliche Nutzung ausgewiesen.
Ich habe aber nur ein Aktenzeichen, und daher kann ich in Elster nur entweder Wohnbaufläche (Grundsteuer B) oder Grünland (Grundsteuer A) erklären, nicht beides.
Das Finanzamt verweigert die Erteilung eines weiteren Aktenzeichens für das Grünland mit der Begründung:
1. Zum meinem Grünland wäre keine Ertragsmesszahl vermerkt, daher wäre es nicht landwirtschaftlich.
2. Das wäre ja nicht zu schaffen, für jedes größere Grundstück ein weiteres Aktenzeichen zu erteilen.
Ich soll alles im Grundvermögen erklären und könne ja dann Einspruch einlegen.
Eine Nachbarin in der ähnlichen Situation wurde anders behandelt:
Sie durfte den Grünlandanteil einem weiteren Flurstück in ihrem Besitz zuteilen, das auch als Grünland erklärt ist.
Ihr Vorteil: Sie hatte durch das zweite Flurstück bereits ein weiteres Aktenzeichen.
Für jeden Hinweis dankbar,
Carsten
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