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    #16
    Du hast dich bei den Eigentumsflächen der Landwirtschaftlichen Nutzung schlicht verrechnet, das steht doch da:

    Die Summe der landwirtschaftlichen Flächen (Nutzungsart "Landwirtschaftliche Nutzung", ...) der einzelnen auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft angegebenen Flurstücke entspricht nicht der auf der Anlage Tierbestand angegebenen landwirtschaftlichen Eigentumsfläche ... zur Berechnung des
    Zuschlags für verstärkte Tierhaltung."
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hmm. Okay, dann nehme ich für den Tierbestand die forstwirtschaftlich genutzte Fläche raus, das erklärt sich mir sogar . Aber dann ist es aber eigentlich falsch, wenn mir das FA ein extra Aktenzeichen für die Fläche gegeben hat, die auf dem, mit dem Wohnhaus bebauten Flurstück landwirtschaftlich genutzt wird. Denn diese Fläche dürfte ja hier nicht erscheinen, was aber das Bild vom Landwirtschaftlichen Betrieb (Summe der selbst bewirtschafteten Flächen würden um 6000qm ja fehlen) verfälscht. Denn ich darf ja sicher diese Fläche nicht mit in das Formular eingeben, auf dem ich die Tierhaltung angegeben habe. Zumal ja die Tierhaltung auf allen Flächen stattfindet ... sehr abstrakt, was hier gewünscht wird.
      Vielen lieben Dank an dieser Stelle für die Hilfe :-)
      Zuletzt geändert von Schpunk; 19.01.2023, 23:05.

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        #18
        Aus der Anleitung:

        Für die Bewertung der Tierhaltung sind folgende Flächen maßgebend:
        – Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden,
        – Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung, die auf Grund öffentlicher Förderprogramme stillgelegt sind,
        – Flächen, die den Sondernutzungen Hopfen und Spargel zuzuordnen sind.

        Demzufolge hat da die Forstwirtschaft auf der Anlage Tierbestand nichts verloren !

        Die forstwirtschaftlich genutzten Flächen müssen aber natürlich auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft eingetragen werden
        und mit der Nutzungsart "2 Forstwirtschaftliche Nutzung" gekennzeichnet werden. Dadurch werden diese Flächen dann bei der Summenbildung für die Angabe der landwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen auf der Anlage Tierbestand außen vor gelassen.

        Gruß
        Sepp

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          #19
          Danke Sepp, so habbichs gestern dann gemacht. Dennoch bleibt die Frage, wie ich mein Gesamtgrundbesitz, der bis auf die Wohn- und Nebengelassfläche + abzüglich der Forstwirtschaftsfläche, ausschließlich der Land- und Forstwirtschaft zugehörig ist, bei der Tierhaltung eintrage. Denn für diese eine Fläche (6000 qm) habe ich ja ein extra Aktenzeichen erhalten, muss es also gesondert aufführen und fehlt unterm Strich in der Gesamtfläche für Tierhaltung.
          Und als Hinweis einem Laien etwas von Hopfen und Spargel zu erzählen, halte ich für verwirrend. :-)

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            #20
            Und als Hinweis einem Laien etwas von Hopfen und Spargel zu erzählen, halte ich für verwirrend. :-)
            Deshalb habe ich das im Beitrag '#16 extra herausgenommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Deshalb habe ich das im Beitrag '#16 extra herausgenommen.
              Danke. Das war sinnvoll bei mir. Ich finds vonner ELSTER doof.

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