Zitat von Charlie24
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Grundsteuer Brandenburg
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Deshalb habe ich das im Beitrag '#16 extra herausgenommen.Und als Hinweis einem Laien etwas von Hopfen und Spargel zu erzählen, halte ich für verwirrend. :-)
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Danke Sepp, so habbichs gestern dann gemacht. Dennoch bleibt die Frage, wie ich mein Gesamtgrundbesitz, der bis auf die Wohn- und Nebengelassfläche + abzüglich der Forstwirtschaftsfläche, ausschließlich der Land- und Forstwirtschaft zugehörig ist, bei der Tierhaltung eintrage. Denn für diese eine Fläche (6000 qm) habe ich ja ein extra Aktenzeichen erhalten, muss es also gesondert aufführen und fehlt unterm Strich in der Gesamtfläche für Tierhaltung.
Und als Hinweis einem Laien etwas von Hopfen und Spargel zu erzählen, halte ich für verwirrend. :-)
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Aus der Anleitung:
Für die Bewertung der Tierhaltung sind folgende Flächen maßgebend:
– Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden,
– Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung, die auf Grund öffentlicher Förderprogramme stillgelegt sind,
– Flächen, die den Sondernutzungen Hopfen und Spargel zuzuordnen sind.
Demzufolge hat da die Forstwirtschaft auf der Anlage Tierbestand nichts verloren !
Die forstwirtschaftlich genutzten Flächen müssen aber natürlich auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft eingetragen werden
und mit der Nutzungsart "2 Forstwirtschaftliche Nutzung" gekennzeichnet werden. Dadurch werden diese Flächen dann bei der Summenbildung für die Angabe der landwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen auf der Anlage Tierbestand außen vor gelassen.
Gruß
Sepp
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Hmm. Okay, dann nehme ich für den Tierbestand die forstwirtschaftlich genutzte Fläche raus, das erklärt sich mir sogar . Aber dann ist es aber eigentlich falsch, wenn mir das FA ein extra Aktenzeichen für die Fläche gegeben hat, die auf dem, mit dem Wohnhaus bebauten Flurstück landwirtschaftlich genutzt wird. Denn diese Fläche dürfte ja hier nicht erscheinen, was aber das Bild vom Landwirtschaftlichen Betrieb (Summe der selbst bewirtschafteten Flächen würden um 6000qm ja fehlen) verfälscht. Denn ich darf ja sicher diese Fläche nicht mit in das Formular eingeben, auf dem ich die Tierhaltung angegeben habe. Zumal ja die Tierhaltung auf allen Flächen stattfindet ... sehr abstrakt, was hier gewünscht wird.
Vielen lieben Dank an dieser Stelle für die Hilfe :-)Zuletzt geändert von Schpunk; 19.01.2023, 21:05.
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Du hast dich bei den Eigentumsflächen der Landwirtschaftlichen Nutzung schlicht verrechnet, das steht doch da:
Die Summe der landwirtschaftlichen Flächen (Nutzungsart "Landwirtschaftliche Nutzung", ...) der einzelnen auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft angegebenen Flurstücke entspricht nicht der auf der Anlage Tierbestand angegebenen landwirtschaftlichen Eigentumsfläche ... zur Berechnung des
Zuschlags für verstärkte Tierhaltung."
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Aber hast Du ne Erklärung zu dieser Fehlereldung?Zitat von Schpunk Beitrag anzeigenHier nun nochmal der Fehler:
"Die Summe der landwirtschaftlichen Flächen (Nutzungsart "Landwirtschaftliche Nutzung", "Hopfen" und "Spargel") der einzelnen auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft angegebenen Flurstücke entspricht nicht der auf der Anlage Tierbestand angegebenen landwirtschaftlichen Eigentumsfläche (mit Hopfen und Spargel) zur Berechnung des Zuschlags für verstärkte Tierhaltung."
Angegeben habe ich eine Gesamtmenge an Landwirtschaftlicher Fläche von 13500 qm. Dazu gepachtet sind 21000 qm. Gesamt also 34500 qm. Tierbestand sind 15 Hennen, 3 Pferde und eine Ziege. Wo könnte hier der Fehler liegen? Einen Zuschlag für verstärkte Tierhaltung habe ich nie beantragt. Was ist das überhaupt?
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Die is mit drin, aber die paar qm sind ja nicht das Problem. Ist denn da der Fehler zu suchen?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEine Zufahrt braucht man doch eigentlich auch ?
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Ja, das ist wenig. Aber diese Angabe resultiert daraus, dass sich das gesamte Grundstück im Außenbereich befindet. Und laut Bauamt sind nur die Flächen für Haus (8x16 Meter) mit Terasse und Schuppen dem Bauland zuzuordnen, sprich 247 gesamt a 65 Euro pro qm.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEin Fehler betrifft nicht die Erklärung für das Wohnhaus, sondern die Erklärung für die Landwirtschaft. Die Fläche der landwirtschaftlichen
Nutzung in der Anlage Tierhaltung muss mit der Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung in der Anlage Land- und Forstwirtschaft übereinstimmen.
Bei der Erklärung für das Wohnhaus arbeitest du mit falschen Ausgangswerten Man nimmt die 6247 m² als Nenner und die Fläche, auf der das
Wohnhaus steht samt Umgriff als Zähler. 247 m² kommen mir persönlich zu wenig vor, weil Nutzgarten, PKW-Garagen; Terrasse usw. ebenfalls
zum Umgriff gehört. Über Zähler und Nenner muss man dann die m²-Werte für die Zeile 4 von GW2 ausrechnen.
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Hier nun nochmal der Fehler:
"Die Summe der landwirtschaftlichen Flächen (Nutzungsart "Landwirtschaftliche Nutzung", "Hopfen" und "Spargel") der einzelnen auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft angegebenen Flurstücke entspricht nicht der auf der Anlage Tierbestand angegebenen landwirtschaftlichen Eigentumsfläche (mit Hopfen und Spargel) zur Berechnung des Zuschlags für verstärkte Tierhaltung."
Angegeben habe ich eine Gesamtmenge an Landwirtschaftlicher Fläche von 13500 qm. Dazu gepachtet sind 21000 qm. Gesamt also 34500 qm. Tierbestand sind 15 Hennen, 3 Pferde und eine Ziege. Wo könnte hier der Fehler liegen? Einen Zuschlag für verstärkte Tierhaltung habe ich nie beantragt. Was ist das überhaupt?
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Ein Fehler betrifft nicht die Erklärung für das Wohnhaus, sondern die Erklärung für die Landwirtschaft. Die Fläche der landwirtschaftlichen
Nutzung in der Anlage Tierhaltung muss mit der Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung in der Anlage Land- und Forstwirtschaft übereinstimmen.
Bei der Erklärung für das Wohnhaus arbeitest du mit falschen Ausgangswerten Man nimmt die 6247 m² als Nenner und die Fläche, auf der das
Wohnhaus steht samt Umgriff als Zähler. 247 m² kommen mir persönlich zu wenig vor, weil Nutzgarten, PKW-Garagen; Terrasse usw. ebenfalls
zum Umgriff gehört. Über Zähler und Nenner muss man dann die m²-Werte für die Zeile 4 von GW2 ausrechnen.
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So, diese Fehlermeldung habe ich jetzt wegbekommen, in dem ich den zweiten Bodenrichtwert für das Ackerland gelöscht habe. Dann musste ich joch in GW1 wieder in Zeile 11 von "3" auf "1" gehen und nu ist der Fehler weg, kann also Versenden. Eine Erklärung habe ich allerdings immer noch nicht, nehme es aber als gegeben hin. Bleibt also noch ein Formular mit Fehler. :-( Ich melde mich gleich nochmal.Zitat von Schpunk Beitrag anzeigenIch fange nochmal von vorne an: es geht um ein Grundstück (6247qm), auf dem ein Wohnhaus (2-Familienhaus) mit Nebengelass (insgesamt 247qm) steht. Da dieses Haus mit Nebengelass im Außenbereich ist, ist auch nur diese Fläche (247 qm) Bauland mit nem Richtwert von 65 Euro pro qm. Der Res gilt als Acker- und Wiesenland und ist Bestandteil meines Landwirtschaftlichen Betriebes. Ich habe vom FA für das gleiche Grundstück (welches meiner Frau und mir gleichermaßen gehört) 2 Aktenzeichen bekommen. das ist der Ausgangspunkt.
Beim Aktenzeichen des Wohnhauses bekomme ich folgenden Fehler:
"Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."
Eingetragen habe ich unter 4 (Bodenrichtwertangabe) 1. 247 mit 65 Euro und 2. 6000 mit 1 Euro. In GW1 hatte ich bei Gemarkung und ... in 10 6247qm, in 11 Zähler 395 und Nenner 10000 angegeben. In "Grundstück Zeile 4 ..." habe ich "3" eingetragen. Wo liegt der Fehler? Bei Zähler und Nenner? Ich vertehe das so, dass der Zähler die 274qm sind, um die es beim Grundstück gesamt von 6247 (sprich der nenner = 10000) geht. Wo ist meinDenkfehler?
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Ah, das hat sich jetzt erklärt: nicht bei Fehler kann man das Formular übersenden, sondern wenn es noch gelbe Hinweise gibt. Danke, das hat sich jetzt geklärt.Zitat von Schpunk Beitrag anzeigenDas hatte ich ausprobiert. Es werden bei "Prüfen" zwar Fehler aufgeführt, die ich wegen meiner Unkenntnis nicht beseitigt bekomme ... hab mich aber mit dem Hinweis zufriedengestellt, dass ich trotz Fehler dennoch das Formular übermitteln kann.
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Es ist ein gerichtlich festgestellter Landwirtschaftlicher Betrieb (z.B. Pensionspferdehaltung). Aber hat das was mit dem Aufteilen des Grundstückes in Wohnen (Bauland) und Nutzen (Acker- und Wiesenland) zu tun? Dieses müsste ich doch bei den daraus resultierenden unterschiedlichen Bodenrichtwerten sowieso angeben, unabhängig ob Liebhaberei oder nicht. Ich blicke nicht durch :-(Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIst das wirklich eine landwirtschaftliche Tierhaltung oder Hobby (Liebhaberei) ?
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