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Grundsteuer Hamburg - Gesamtsumme Grund- und Bodenfläche etc.

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    Grundsteuer Hamburg - Gesamtsumme Grund- und Bodenfläche etc.

    Hallo zusammen,

    folgende Probleme habe ich bei der Grundsteuererklärung (Hamburg).
    Vorhanden sind eine Eigentumswohnung und ein Tiefgaragenstellplatz. Diese haben jeweils ein eigenes Grundbuchblatt, aber dieselbe Flurstücksnummer.

    Sofern ich es richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um eine "wirtschaftliche Einheit", ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

    Bei der Anlage Grundstück / 1 - Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens habe ich beide Elemente gesondert hinzugefügt und die entsprechenden Werte eingegeben (inklusive identische Fläche).
    Stutzig machten mich dann die nachfolgenden Zeilen 6a (Summe der Grund und Bodenfläche) und 7 (Gesamtsumme der Grund und Bodenfläche). Dort wurden die Flächenwerte vom Wohnungs- und Garageneintrag durch Elster addiert, obwohl es sich um dasselbe Flurstück handelt. Ist das korrekt so?
    Durch diese Verdopplung ist es zudem der Fall, dass die Fläche des Grund und Bodens mehr als 10.000 m² beträgt und ich deswegen offenbar die Zeile 19 ausfüllen muss (bebaute Fläche des gesamten Grund und Bodens in m²). Trifft auch dies zu? Elster hat übrigens keine Fehlermeldung gegeben, als ich dieses Feld unausgefüllt ließ.

    Unter Anlage Grundstück / 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen habe ich ebenfalls Wohnung und Garage gesondert aufgelistet. Bei Letzterer habe ich Wohn- und Nutzfläche jeweils mit 0 m² angegeben, da dieser einzelne Stellplatz 50 m² nicht überschreitet. Quittiert wird dies von Elster mit dem Hinweis, dass bei Wohn- und Nutzfläche insgesamt eine Fläche von weniger als 1 m² angegeben wurde. Bin dadurch nun verunsichert, ob es mit meinem Vorgehen seine Richtigkeit hat.

    Zu guter Letzt hat mich noch irritiert, dass es bei den Angaben zur Gemarkung und Flurstück in Zeile 6 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil) im Hilfstext von Elster heißt: "Der Zähler ist immer mit Nachkommastellen einzutragen." Im Grundbucheintrag werden keine Nachkommastellen angeführt, in den Unterlagen der Hausverwaltung dagegen 4 Nachkommanullen (genau genommen ist es dort ein Punkt, kein Komma). Elster gibt auch keine Fehlermeldung, wenn ich keine Nachkommazahlen angebe. Wie mache ich es richtig?

    Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Die Summeneinträge in den Zeilen 6a und 7 musst du einfach ignorieren, die Zeile 19 muss leer bleiben.

    Die Wohnfläche musst du natürlich richtig eintragen, 0 kann bei der Wohnung ja nicht richtig sein, der TG-Stellplatz passt mit 0 m².

    Nachkommastellen mit 0-Werten müssen nicht eingetragen werden, warum das immer noch in der Hilfe steht, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Wohnfläche musst du natürlich richtig eintragen, 0 kann bei der Wohnung ja nicht richtig sein, der TG-Stellplatz passt mit 0 m².
      Das war vielleicht missverständlich. Bei dem Eintrag für die Wohnung habe ich eine entsprechende Wohnfläche ungleich 0 m² und gar keine Nutzfläche angegeben. Bei dem Garageneintrag habe ich für sowohl Wohn- als auch Nutzfläche jeweils 0 m² hinterlegt.

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        #4
        Bei der Garage solltest du bei Wohnfläche gar nichts eintragen. Nur bei der Nutzfläche ist etwas auszufüllen. (Wie es damit in Hamburg verhält weiß ich leider nicht. In Bayern gibt es einen "Freibetrag" von 50 qm für Garagen. Wenn die Nutzfläche der Garage darunter liegt, ist 0 einzutragen.)
        Freundliche Grüße
        Simon

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          #5
          Bei dem Garageneintrag habe ich für sowohl Wohn- als auch Nutzfläche jeweils 0 m² hinterlegt.
          Das darf man natürlich nur bei der Nutzfläche, aber das hat Simon4919 ja bereits geschrieben !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ergibt Sinn, ja. Danke euch.
            (Elster hinterlässt trotzdem eine gelbe Markierung mit Hinweis, aber es ist eben auch kein Fehler.)

            Und um am Ende noch mal ganz sicher zu gehen: Es handelt sich bei dem von mir geschilderten Fall um eine wirtschaftliche Einheit, oder?
            In diesem Zusammenhang habe ich die Bedingung der "einheitlichen Nutzung" nicht so ganz verstanden.


            Zitat von Simon4919 Beitrag anzeigen
            Bei der Garage solltest du bei Wohnfläche gar nichts eintragen. Nur bei der Nutzfläche ist etwas auszufüllen. (Wie es damit in Hamburg verhält weiß ich leider nicht. In Bayern gibt es einen "Freibetrag" von 50 qm für Garagen. Wenn die Nutzfläche der Garage darunter liegt, ist 0 einzutragen.)
            Ja, das ist in Hamburg auch so.

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              #7
              Ich würde es als wirtschaftliche Einheit verstehen. Betrachte es mal so: gesetzt den Fall, du würdest die Wohnung verkaufen, dann würdest du den TG-Platz sicher mit verkaufen. Außerdem ist es auf demselben Flurstück.

              Was noch dafür sprechen würde ist, wenn es für beides (Wohnung plus Garage) nur ein Aktenzeichen gibt.

              Ich habe einen ähnlichen Fall. Garage mit (hier) 1/1000 Miteigentumsanteil - mit der gleichen Flur-Nr. wie das Wohnhaus. Dann habe ich (wie du) nochmal das gleiche Flurstück angegeben und den Miteigentumsanteil von 1/1000.
              Freundliche Grüße
              Simon

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                #8
                Dass eine Eigentumswohnung und ein dazugehöriger TG-Stellplatz eine wirtschaftliche Einheit bilden, steht außer Zweifel.

                Darüber muss man nicht grübeln.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Dass eine Eigentumswohnung und ein dazugehöriger TG-Stellplatz eine wirtschaftliche Einheit bilden, steht außer Zweifel.
                  .
                  Aber was genau bedeutet "dazugehörig"? Beide wurden gemeinsam erworben, haben jedoch unterschiedliche Steuernummern und das eine kann prinzipiell ohne das andere veräußert werden.
                  Zudem ist es so, dass ich selbst zwar in der Wohnung lebe, den Garagenstellplatz aber wiederum vermietet habe. Spielt das eine Rolle bzw. wäre dies eine "uneinheitliche Nutzung"?

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                    #10
                    Wenn du die 50 m² Freibetrag haben willst, solltest du die Zuordnung zu einer Wohnnutzung nicht selbst in Zweifel ziehen, mehr sage ich dazu nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn du die 50 m² Freibetrag haben willst, solltest du die Zuordnung zu einer Wohnnutzung nicht selbst in Zweifel ziehen, mehr sage ich dazu nicht.
                      Okay, ich meine zu verstehen.
                      Das heißt also, wenn in gewissen Fällen ein Tiefgaragenstellplatz eine wirtschaftliche Einheit darstellt und man entsprechend eine gesonderte Grundsteuererklärung hierfür einreichen würde, dann müsste man die tatsächliche Fläche des Parkplatzes angeben, auch wenn sie sich unterhalb der 50 m² bewegt?

                      Kürzlich las ich noch, dass man wirtschaftliche Einheiten auch zusammenlegen könne. Stimmt das und wäre das alternativ eine sinnvolle Vorgehensweise?

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                        #12
                        dann müsste man die tatsächliche Fläche des Parkplatzes angeben, auch wenn sie sich unterhalb der 50 m² bewegt?
                        Wenn man nicht darlegt, dass der TG-Stellplatz zu einer Wohnnutzung gehört, was nur über Ergänzende Angaben geht, dann ist das so.

                        Das müsste auch in Hamburg so ein, wobei ich nicht alles Landesgesetze zu 100% im Kopf habe.

                        Kürzlich las ich noch, dass man wirtschaftliche Einheiten auch zusammenlegen könne. Stimmt das und wäre das alternativ eine sinnvolle Vorgehensweise?
                        Wenn sie zusammen genutzt werden (können), was bei TG-Stellplätzen eine räumliche Nähe zu einer Wohnung voraussetzt, ist das natürlich sinnvoll.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn man nicht darlegt, dass der TG-Stellplatz zu einer Wohnnutzung gehört, was nur über Ergänzende Angaben geht, dann ist das so.
                          Und ich schlussfolgere, dass, wenn man selbst in einer ETW lebt, den Tiefgaragenstellplatz jedoch an eine andere Person vermietet, selbiger nicht zur Wohnnnutzung gehört, richtig?

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn sie zusammen genutzt werden (können), was bei TG-Stellplätzen eine räumliche Nähe zu einer Wohnung voraussetzt, ist das natürlich sinnvoll.
                          Stellt man dafür einen Antrag beim Finanzamt oder wie sieht das Prozedere für einen solchen Fall aus?

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