Hallo zusammen,
folgende Probleme habe ich bei der Grundsteuererklärung (Hamburg).
Vorhanden sind eine Eigentumswohnung und ein Tiefgaragenstellplatz. Diese haben jeweils ein eigenes Grundbuchblatt, aber dieselbe Flurstücksnummer.
Sofern ich es richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um eine "wirtschaftliche Einheit", ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.
Bei der Anlage Grundstück / 1 - Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens habe ich beide Elemente gesondert hinzugefügt und die entsprechenden Werte eingegeben (inklusive identische Fläche).
Stutzig machten mich dann die nachfolgenden Zeilen 6a (Summe der Grund und Bodenfläche) und 7 (Gesamtsumme der Grund und Bodenfläche). Dort wurden die Flächenwerte vom Wohnungs- und Garageneintrag durch Elster addiert, obwohl es sich um dasselbe Flurstück handelt. Ist das korrekt so?
Durch diese Verdopplung ist es zudem der Fall, dass die Fläche des Grund und Bodens mehr als 10.000 m² beträgt und ich deswegen offenbar die Zeile 19 ausfüllen muss (bebaute Fläche des gesamten Grund und Bodens in m²). Trifft auch dies zu? Elster hat übrigens keine Fehlermeldung gegeben, als ich dieses Feld unausgefüllt ließ.
Unter Anlage Grundstück / 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen habe ich ebenfalls Wohnung und Garage gesondert aufgelistet. Bei Letzterer habe ich Wohn- und Nutzfläche jeweils mit 0 m² angegeben, da dieser einzelne Stellplatz 50 m² nicht überschreitet. Quittiert wird dies von Elster mit dem Hinweis, dass bei Wohn- und Nutzfläche insgesamt eine Fläche von weniger als 1 m² angegeben wurde. Bin dadurch nun verunsichert, ob es mit meinem Vorgehen seine Richtigkeit hat.
Zu guter Letzt hat mich noch irritiert, dass es bei den Angaben zur Gemarkung und Flurstück in Zeile 6 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil) im Hilfstext von Elster heißt: "Der Zähler ist immer mit Nachkommastellen einzutragen." Im Grundbucheintrag werden keine Nachkommastellen angeführt, in den Unterlagen der Hausverwaltung dagegen 4 Nachkommanullen (genau genommen ist es dort ein Punkt, kein Komma). Elster gibt auch keine Fehlermeldung, wenn ich keine Nachkommazahlen angebe. Wie mache ich es richtig?
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
folgende Probleme habe ich bei der Grundsteuererklärung (Hamburg).
Vorhanden sind eine Eigentumswohnung und ein Tiefgaragenstellplatz. Diese haben jeweils ein eigenes Grundbuchblatt, aber dieselbe Flurstücksnummer.
Sofern ich es richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um eine "wirtschaftliche Einheit", ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.
Bei der Anlage Grundstück / 1 - Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens habe ich beide Elemente gesondert hinzugefügt und die entsprechenden Werte eingegeben (inklusive identische Fläche).
Stutzig machten mich dann die nachfolgenden Zeilen 6a (Summe der Grund und Bodenfläche) und 7 (Gesamtsumme der Grund und Bodenfläche). Dort wurden die Flächenwerte vom Wohnungs- und Garageneintrag durch Elster addiert, obwohl es sich um dasselbe Flurstück handelt. Ist das korrekt so?
Durch diese Verdopplung ist es zudem der Fall, dass die Fläche des Grund und Bodens mehr als 10.000 m² beträgt und ich deswegen offenbar die Zeile 19 ausfüllen muss (bebaute Fläche des gesamten Grund und Bodens in m²). Trifft auch dies zu? Elster hat übrigens keine Fehlermeldung gegeben, als ich dieses Feld unausgefüllt ließ.
Unter Anlage Grundstück / 2 - Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen habe ich ebenfalls Wohnung und Garage gesondert aufgelistet. Bei Letzterer habe ich Wohn- und Nutzfläche jeweils mit 0 m² angegeben, da dieser einzelne Stellplatz 50 m² nicht überschreitet. Quittiert wird dies von Elster mit dem Hinweis, dass bei Wohn- und Nutzfläche insgesamt eine Fläche von weniger als 1 m² angegeben wurde. Bin dadurch nun verunsichert, ob es mit meinem Vorgehen seine Richtigkeit hat.
Zu guter Letzt hat mich noch irritiert, dass es bei den Angaben zur Gemarkung und Flurstück in Zeile 6 (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil) im Hilfstext von Elster heißt: "Der Zähler ist immer mit Nachkommastellen einzutragen." Im Grundbucheintrag werden keine Nachkommastellen angeführt, in den Unterlagen der Hausverwaltung dagegen 4 Nachkommanullen (genau genommen ist es dort ein Punkt, kein Komma). Elster gibt auch keine Fehlermeldung, wenn ich keine Nachkommazahlen angebe. Wie mache ich es richtig?
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.
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