Hallo, wir haben bislang 2 x Grundsteuer bezahlt - Nr. 1 für geerbtes Grundstück mit Haus (vermietet) von meiner Frau. / Nr. 2 : 1996 erbautes Haus auf gleichem Grundstück auf mich . Ich frage mich jetzt wie ich diese jetzt auf den Grundsteuererklärungen behandele. Wegen den Besitzverhältnissen des Grundstücks. Gruß Stefan
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung Aufteilung der Grundstücks ??
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Wurde denn das Grundstück neu vermessen oder stehen beide Häuser auf dem gleichen Grund-/ Flurstück? Was steht zu den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch? Danach würde ich gehen.
Momentan liest es sich so, als hätte deine Frau ein Grundstück mit Haus geerbt, auf das du ein weiteres Haus gebaut hast.Freundliche Grüße
Simon
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Wenn es 2 Aktenzeichen gibt, sind 2 Erklärungen einzureichen. Ob eine Zusammenlegung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit
möglich ist, kann man ja prüfen lassen. Bei Ehegatten wäre das grundsätzlich möglich. Ob es Sinn macht, hängt auch vom Bundesland ab.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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