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Bescheinigungen von Toten aufrufen

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    Bescheinigungen von Toten aufrufen

    Hat einer von euch Erfahrung damit, ob der Abruf von Bescheinigungen von Toten funktioniert?

    Beispiel: Person erledigt über ihren Zugang bei Mein Elster die ESt für Elternteil im Pflegeheim, Freischaltung von Bescheinigungen liegt vor. Nun stirbt der Elternteil im Januar, bevor die Daten für das Vorjahr von den Rentenversicherungen (gesetzlich und privat) bereit stehen.

    Erlischt die Genehmigung für den Abruf der Bescheinigungen mit dem Tod des Elternteils, d.h. man muss hoffen, dass die Daten abrufbar sind, bevor die Finanzverwaltung den Tod mitbekommt?

    #2
    Hallo,

    ich denke sobald die Meldebehörde vom Tod erfährt -> das geht ja recht schnell, wird damit die ID-Nr. stillgelegt und darüber läuft ja der Bescheinigungsabruf.

    Tschüß

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Erlischt die Genehmigung für den Abruf der Bescheinigungen mit dem Tod des Elternteils, d.h. man muss hoffen, dass die Daten abrufbar sind, bevor die Finanzverwaltung den Tod mitbekommt?
      Ich hatte beim Tod meines Vaters ziemlich schnell keinen Zugang mehr zu seinem Account, weil dieser wurde vom FA unwiderruflich gesperrt wurde. Das FA bekommt ziemlich schnell mit, dass hier ein Todesfall vorliegt, z.B. vom Kreditinstitut des Verstorbenen. Aber es gilt auch: "Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb von Todes wegen vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen." D.h., damit das Finanzamt prüfen kann, ob Erbschaftssteuer anfällt, hat eine Anzeige innerhalb von drei Monaten zu erfolgen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Wenn der Bescheinigungsabruf bereits zu Lebzeiten freigeschaltet war, können die Bescheinigungen für das Sterbejahr problemlos

        abgerufen werden. Das ist jedenfalls meine Erfahrung aus inzwischen 5 Fällen. Die ID wird nicht stillgelegt, nur die Meldeadresse.

        Deshalb scheitert eine Neueinrichtung des Abrufs.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          wird damit die ID-Nr. stillgelegt
          Warum sollte die stillgelegt werden? Über diese Nummer laufen doch sämtliche Steueranmeldungen, und die können auch noch nach dem Tod erfolgen.
          Vielleicht wird die Nummer irgendwie gesperrt (damit sich damit nicht jemand bei einem Arbeitgeber anmelden kann etc.), aber das Steuerkonto sollte doch weiter laufen.

          Ob hingegen eine Abrufgenehmigung weiterläuft kann ich nicht sagen. Alternativ kann man die Daten aber doch immer von Hand eingeben, wo ist das Problem?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn der Bescheinigungsabruf bereits zu Lebzeiten freigeschaltet war, können die Bescheinigungen für das Sterbejahr problemlos
            Ja, so war es gemeint, der Elternteil hatte gar keinen Zugang, sondern der Abruf und die damit erstellte Erklärung erfolgte jeweils im Konto des Kindes.

            Gut zu wissen, dass der Abruf trotzdem noch geht.

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              #7
              Gut zu wissen, dass der Abruf trotzdem noch geht.
              In vier Fällen war der Bescheinigungsabruf bei mir freigeschaltet. Im fünften Fall gab es ein eigenes Konto der Verstorbenen auf die Steuer-ID,

              auch da hat der Abruf weiter funktioniert, auch wenn im Beitrag '#3 etwas anderes behauptet wird. Ich habe das soeben erneut getestet und konnte

              die Rentenbescheinigungen 2021 der im Frühjahr 2021 verstorbenen Kontoinhaberin nach wie vor problemlos abholen. Nur die Stammdaten

              wurden nicht mehr angezeigt, aber die hätte ich ohnehin nicht benötigt, da Daten aus 2020 zur Verfügung stünden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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