Hat einer von euch Erfahrung damit, ob der Abruf von Bescheinigungen von Toten funktioniert?
Beispiel: Person erledigt über ihren Zugang bei Mein Elster die ESt für Elternteil im Pflegeheim, Freischaltung von Bescheinigungen liegt vor. Nun stirbt der Elternteil im Januar, bevor die Daten für das Vorjahr von den Rentenversicherungen (gesetzlich und privat) bereit stehen.
Erlischt die Genehmigung für den Abruf der Bescheinigungen mit dem Tod des Elternteils, d.h. man muss hoffen, dass die Daten abrufbar sind, bevor die Finanzverwaltung den Tod mitbekommt?
Beispiel: Person erledigt über ihren Zugang bei Mein Elster die ESt für Elternteil im Pflegeheim, Freischaltung von Bescheinigungen liegt vor. Nun stirbt der Elternteil im Januar, bevor die Daten für das Vorjahr von den Rentenversicherungen (gesetzlich und privat) bereit stehen.
Erlischt die Genehmigung für den Abruf der Bescheinigungen mit dem Tod des Elternteils, d.h. man muss hoffen, dass die Daten abrufbar sind, bevor die Finanzverwaltung den Tod mitbekommt?
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