Hallo, ich bin auf dieses Forum gestossen, als ich mit meinem Grundsteuerthema nach Hilfen im www suchte.
Bei mir ist folgende Situation:
ich habe eine Nebenerwerbslandwirtschaft mit teils eigengenutzten, teils verpachteten Flächen. Das landwirtschaftliche Anwesen besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Flurnummern (waren ganz früher mal zwei eigenständige Höfe). Die größere der beiden Flächen ist bebaut mit Wohnhaus, ehemaligem Stall und Scheune. Auf dem zweiten Flurstück steht ein Gebäude, in welchem bis vor 30 Jahren eine ehemalige Mitarbeiterin ein Wohnrecht hatte und dort unter recht einfachen Bedingungen lebte. Seit dem Tod der Dame steht das Haus leer, und ist auch nicht mehr bewohnbar (kein Wasser/Abwasseranschluss, keine Heizung vorhanden). Das baufällige Gebäude (aus dem 18. Jhd.) steht unter Denkmalschutz und kann daher nicht einfach abgerissen werden.
In der Verlängerung des Gebäudes befindet sich eine kleine Werkstatt für die am Hof so anfallenden Arbeiten, und daran anschließend ein Schuppen ohne Tore, der als Garage für 2 PKW genutzt wird. Die einzelnen Gebäudeteile sind im Innenbereich nicht verbunden und nur jeweils vom Hof aus betretbar.
Für die Fläche mit diesem Gebäude habe ich ein eigenes AZ.
Folgende Fragen:
- Die zwei Garagen haben insgesamt 49qm und gehören eigentlich zu dem Wohnhaus auf der anderen Fläche. Kann ich die dem Wohnhaus mit 0qm Garagenfläche zuschreiben?
- Die kleine Werkstatt würde ich als Hoffläche der LuF zuschreiben - geht das?
- Wie trage ich nun das nicht bewohnbare Restgebäude in das AZ ein - eine Wohnung ist es ja mal definitiv nicht?
- Damit wäre die eine Fläche in dem GrSt Antrag aber kleiner als im Katasterauszug, die zweite Fläche größer - ist das ein Problem?
- Scheune und ehemaliger Stall gehören zur Hoffläche und werden nicht separat als Gebäude geführt, ist das korrekt?
- die Scheune und auch das Wohnhaus stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Muss damit für alle drei Grundsteuererklärungen auch die Anlage GrSt 4 mit abgegeben werden?
Bitte um Entschuldigung für den vielen Text, mir raucht schon seit Tagen der Kopf und ich weiß nicht, wie ich alles richtig eintrage, damit ich hinterher nicht eine böse Überraschung erlebe.
Ich finde, dass du Charlie24 einen supertollen Job machst und wirklich schon ganz viele hilfreiche Tipps gegeben hast. Vielleicht hast du auch für mich eine Idee, wie ich das Ganze angehen soll?
Danke schon mal vorab !
Bei mir ist folgende Situation:
ich habe eine Nebenerwerbslandwirtschaft mit teils eigengenutzten, teils verpachteten Flächen. Das landwirtschaftliche Anwesen besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Flurnummern (waren ganz früher mal zwei eigenständige Höfe). Die größere der beiden Flächen ist bebaut mit Wohnhaus, ehemaligem Stall und Scheune. Auf dem zweiten Flurstück steht ein Gebäude, in welchem bis vor 30 Jahren eine ehemalige Mitarbeiterin ein Wohnrecht hatte und dort unter recht einfachen Bedingungen lebte. Seit dem Tod der Dame steht das Haus leer, und ist auch nicht mehr bewohnbar (kein Wasser/Abwasseranschluss, keine Heizung vorhanden). Das baufällige Gebäude (aus dem 18. Jhd.) steht unter Denkmalschutz und kann daher nicht einfach abgerissen werden.
In der Verlängerung des Gebäudes befindet sich eine kleine Werkstatt für die am Hof so anfallenden Arbeiten, und daran anschließend ein Schuppen ohne Tore, der als Garage für 2 PKW genutzt wird. Die einzelnen Gebäudeteile sind im Innenbereich nicht verbunden und nur jeweils vom Hof aus betretbar.
Für die Fläche mit diesem Gebäude habe ich ein eigenes AZ.
Folgende Fragen:
- Die zwei Garagen haben insgesamt 49qm und gehören eigentlich zu dem Wohnhaus auf der anderen Fläche. Kann ich die dem Wohnhaus mit 0qm Garagenfläche zuschreiben?
- Die kleine Werkstatt würde ich als Hoffläche der LuF zuschreiben - geht das?
- Wie trage ich nun das nicht bewohnbare Restgebäude in das AZ ein - eine Wohnung ist es ja mal definitiv nicht?
- Damit wäre die eine Fläche in dem GrSt Antrag aber kleiner als im Katasterauszug, die zweite Fläche größer - ist das ein Problem?
- Scheune und ehemaliger Stall gehören zur Hoffläche und werden nicht separat als Gebäude geführt, ist das korrekt?
- die Scheune und auch das Wohnhaus stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Muss damit für alle drei Grundsteuererklärungen auch die Anlage GrSt 4 mit abgegeben werden?
Bitte um Entschuldigung für den vielen Text, mir raucht schon seit Tagen der Kopf und ich weiß nicht, wie ich alles richtig eintrage, damit ich hinterher nicht eine böse Überraschung erlebe.
Ich finde, dass du Charlie24 einen supertollen Job machst und wirklich schon ganz viele hilfreiche Tipps gegeben hast. Vielleicht hast du auch für mich eine Idee, wie ich das Ganze angehen soll?
Danke schon mal vorab !
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