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Grundsteuer Bayern LUF Anwesen auf 2 Flurnummern mit nicht mehr bewohnbarem Wohnhaus

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    Grundsteuer Bayern LUF Anwesen auf 2 Flurnummern mit nicht mehr bewohnbarem Wohnhaus

    Hallo, ich bin auf dieses Forum gestossen, als ich mit meinem Grundsteuerthema nach Hilfen im www suchte.
    Bei mir ist folgende Situation:
    ich habe eine Nebenerwerbslandwirtschaft mit teils eigengenutzten, teils verpachteten Flächen. Das landwirtschaftliche Anwesen besteht aus zwei nebeneinanderliegenden Flurnummern (waren ganz früher mal zwei eigenständige Höfe). Die größere der beiden Flächen ist bebaut mit Wohnhaus, ehemaligem Stall und Scheune. Auf dem zweiten Flurstück steht ein Gebäude, in welchem bis vor 30 Jahren eine ehemalige Mitarbeiterin ein Wohnrecht hatte und dort unter recht einfachen Bedingungen lebte. Seit dem Tod der Dame steht das Haus leer, und ist auch nicht mehr bewohnbar (kein Wasser/Abwasseranschluss, keine Heizung vorhanden). Das baufällige Gebäude (aus dem 18. Jhd.) steht unter Denkmalschutz und kann daher nicht einfach abgerissen werden.
    In der Verlängerung des Gebäudes befindet sich eine kleine Werkstatt für die am Hof so anfallenden Arbeiten, und daran anschließend ein Schuppen ohne Tore, der als Garage für 2 PKW genutzt wird. Die einzelnen Gebäudeteile sind im Innenbereich nicht verbunden und nur jeweils vom Hof aus betretbar.
    Für die Fläche mit diesem Gebäude habe ich ein eigenes AZ.
    Folgende Fragen:
    - Die zwei Garagen haben insgesamt 49qm und gehören eigentlich zu dem Wohnhaus auf der anderen Fläche. Kann ich die dem Wohnhaus mit 0qm Garagenfläche zuschreiben?
    - Die kleine Werkstatt würde ich als Hoffläche der LuF zuschreiben - geht das?
    - Wie trage ich nun das nicht bewohnbare Restgebäude in das AZ ein - eine Wohnung ist es ja mal definitiv nicht?
    - Damit wäre die eine Fläche in dem GrSt Antrag aber kleiner als im Katasterauszug, die zweite Fläche größer - ist das ein Problem?
    - Scheune und ehemaliger Stall gehören zur Hoffläche und werden nicht separat als Gebäude geführt, ist das korrekt?
    - die Scheune und auch das Wohnhaus stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Muss damit für alle drei Grundsteuererklärungen auch die Anlage GrSt 4 mit abgegeben werden?

    Bitte um Entschuldigung für den vielen Text, mir raucht schon seit Tagen der Kopf und ich weiß nicht, wie ich alles richtig eintrage, damit ich hinterher nicht eine böse Überraschung erlebe.

    Ich finde, dass du Charlie24 einen supertollen Job machst und wirklich schon ganz viele hilfreiche Tipps gegeben hast. Vielleicht hast du auch für mich eine Idee, wie ich das Ganze angehen soll?
    Danke schon mal vorab !

    #2
    Heute nicht mehr ! Da müsste ich das ja alles lesen. Morgen vielleicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, bitte entschuldige, wenn ich so ausführlich geschrieben habe, aber ich wollte mein Thema (hoffentlich) verständlich beschreiben.
      Ich würde mich freuen, wenn du dir das trotz dem langen Text mal ansehen könntest und mir dann eine Einschätzung gibst. Vielen Dank.

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        #4
        Die zwei Garagen haben insgesamt 49qm und gehören eigentlich zu dem Wohnhaus auf der anderen Fläche. Kann ich die dem Wohnhaus mit 0qm Garagenfläche zuschreiben?
        Das sollte zulässig sein, da du Eigentümer bist und eine rechtliche (dingliche) Zuordnung bei den Garagen in Bayern erlaubt ist.

        Die kleine Werkstatt würde ich als Hoffläche der LuF zuschreiben - geht das?
        Das sollte ebenfalls zulässig sein.

        Wie trage ich nun das nicht bewohnbare Restgebäude in das AZ ein - eine Wohnung ist es ja mal definitiv nicht?
        Bei nicht benutzbaren Wohngebäuden gibt man als Wohnfläche 0 m² an, falls der Wert akzeptiert wird und macht Ergänzende Angaben.

        Damit wäre die eine Fläche in dem GrSt Antrag aber kleiner als im Katasterauszug, die zweite Fläche größer - ist das ein Problem?
        Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb.

        Scheune und ehemaliger Stall gehören zur Hoffläche und werden nicht separat als Gebäude geführt, ist das korrekt?
        Das ist korrekt, Wanderschäferei oder Pilzzucht usw. (29 bis 34) machst du ja nicht.

        - die Scheune und auch das Wohnhaus stehen ebenfalls unter Denkmalschutz. Muss damit für alle drei Grundsteuererklärungen auch die Anlage GrSt 4 mit abgegeben werden?
        Diese Anlage gibt es in Mein ELSTER nicht, die Angaben sind in den Anlagen 2 bzw. 3 zu machen. Im Hauptvordruck muss auch eine Zeile angehakt werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super, vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon etwas weiter.
          Trotzdem muss ich nochmals nachfragen, vielleicht hast du hier noch konkretere Infos:
          Wenn ich die Garage dem Wohnhaus zuweise und die kleine Werkstatt als Hoffläche kennzeichne, bleibt für das AZ des kleinen Flustücks (hat insgesamt 270 qm) noch an Fläche übrig:
          Wohnhaus, nicht bewohnbar hat 54qm Grundfläche, 0 qm Wohnfläche, Gartenfläche wäre dann der Rest von 270 qm - 49 qm Garage (die zu meinem Wohnhaus auf der benachbarten Flurnummer gehört), - 48 qm Werkstatt (die zur Hoffläche des benachtbarten Flurstücks gehört) = 119 qm. Die anzugebende Fläche für Flurstück 1 sind dann also nicht 270 qm, sondern nur 119 qm Garten plus 54 qm Grundfläche des Restgebäudes, gesamt also 173 qm?

          Bei meinem Wohnhaus "wächst" dann die Fläche um die 49 qm für die Garagen? Die landw. Hoffläche um die 48qm für die kleine Werkstatt? Oder mache ich hier einen Denkfehler?
          Ich denke, mir geht es hier wie ganz vielen anderen auch: ich bin überfordert.
          a
          Das mit der Anlage BayGrSt 4 verstehe ich auch nicht: Im Hauptvordruck BayGrSt 1 steht auf Seite 4, Zeile 58 (ganz oben): Die Anlage BayGrSt 4 ist zusätzlich zur Anlage Grundstück (BayGrSt 2) bzw. zu der Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) beigefügt. Ich verstehe das so, dass ich immer, wenn bei einem Aktenzeichen ein Gebäude o.ä. eine Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung erhalten, kann, diese Anlage angehängt werden muss. Ich würde dann bei dem jeweiligen Gebäude als Grund 02 Denkmalschutz eintragen?

          Herzlichen Dank für deine Hilfe!!

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            #6
            Wenn ich die Garage dem Wohnhaus zuweise und die kleine Werkstatt als Hoffläche kennzeichne, bleibt für das AZ des kleinen Flustücks (hat insgesamt 270 qm) noch an Fläche übrig:
            Die Garagenzuordnung hat keinen Einfluss auf die Fläche, bei der geht es nur darum, dass du 0 m² eintragen darfst, wenn die Nutzfläche

            aller der Wohnnutzung zugeordneten Garagen insgesamt unter 50 m² bleibt. Zum Verständnis: Wir haben ein Einfamilienhaus mit einer

            Doppelgarage, deren Nutzfläche 30 m² beträgt. Unmittelbar daneben gehört uns eine Bauparzelle, auf der wir eine Einzelgarage mit einer

            Nutzfläche von 16 m² errichtet haben, die wir auch selbst nutzen. Beide Grundstücke sind eigene wirtschaftliche Einheiten, die Nutzfläche

            beider Garagen beträgt insgesamt 46 m². Also haben wir bei der Erklärung für die Bauparzelle die Garage mit 0 m² eingetragen und die

            Zuordnung unter Ergänzende Angaben erläutert. An der Grundstücksfläche hat das nichts geändert. Das ist auch bei dir so.

            Anders ist das bei der Werkstattzuordnung zur Hofstelle, die reduziert tatsächlich tatsächlich die Grundstücksfläche. Angeben

            musst du das über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück, der Nenner ist 270, der Zähler ist dann 222 (270 - 48).

            Wenn du deine Erklärung über Mein ELSTER erstellst, gibt es keine Anlage BayGrSt 4. Mit den PDF-Formularen befassen wir uns

            hier im ELSTER Anwenderforum nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielen herzlichen Dank für deine Antworten, das bringt mich voran!
              Dass die Anlagen in Elster anders sind als die pdfs, wusste ich nicht. Ich habe die Angaben in den pdf-Formularen vorbereitet und bin davon ausgegangen, dass ich das einfach in MeinElster übertragen kann.
              Dann bin ich schon mal vorgewarnt wenn ich die Daten übertrage

              Nochmals vielen Dank, du machst echt einen klasse Job!!

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                #8
                Was mir jetzt noch aufgefallen ist: Der als Garage genutzte Schuppen hat keine Tore, schreibst du. Aber so offen wie ein Carport ist er

                nicht gebaut ? Den müsste man nämlich gar nicht erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Der Schuppen ist an drei Seiten geschlossen, nach vorne ist er offen ohne Tore. Die Seiten sind aber gemauert. Er hat ein Spitzdach.
                  Geht das als Carport durch?
                  Wenn ja: wie trage ich den dann ein? und zu welcher Fläche sollte der zugerechnet werden?
                  Vielen Dank dir!

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                    #10
                    Geht das als Carport durch?
                    Meiner Einschätzung nach nicht. Aber wenn du sonst keine PKW-Garagen hast, spielt es wegen des Freibetrags von 50 m² im Ergebnis keine Rolle.

                    Ein Carport müsste nirgendwo erklärt werden, die Fläche, auf der er steht, wird bei dem Flurstück erklärt, auf dem er steht. Das habe ich doch schon

                    bei dem Garagenbeispiel beschrieben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      ok, nun ist es soweit klar. Ich danke dir ganz herzlich für die hilfreichen Informationen.

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