Hallo,
der landw. Betrieb wurde in 2022 aufgelöst. Somit auch die Hofstelle mit den Gebäuden
Muss ich jetzt einmal die Grundsteuer zum 01.01.2022 mit landw. Betrieb machen und danach noch eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb machen?
Oder reicht es wenn ich nur eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb mache?
Danke
der landw. Betrieb wurde in 2022 aufgelöst. Somit auch die Hofstelle mit den Gebäuden
Muss ich jetzt einmal die Grundsteuer zum 01.01.2022 mit landw. Betrieb machen und danach noch eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb machen?
Oder reicht es wenn ich nur eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb mache?
Danke
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