Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern: Landw. Betrieb aufgelöst in 2022

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bayern: Landw. Betrieb aufgelöst in 2022

    Hallo,

    der landw. Betrieb wurde in 2022 aufgelöst. Somit auch die Hofstelle mit den Gebäuden

    Muss ich jetzt einmal die Grundsteuer zum 01.01.2022 mit landw. Betrieb machen und danach noch eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb machen?

    Oder reicht es wenn ich nur eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb mache?

    Danke

    #2
    Oder reicht es wenn ich nur eine zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb mache?
    Nein, du musst jetzt eine Erklärung zur Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 abgeben. Für die zweite Erklärung hast du jedenfalls Zeit bis Ende März.

    Wenn Auflösung Verkauf der Landwirtschaftsflächen heißt, dann führt das zur Aufhebung. Wenn nur verpachtet wurde, ändert sich nicht die Welt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Also muss ich zwei machen, einmal die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 und welche danach? Der Betrieb wurde aufgelöst, also weder verkauft noch verpachtet.
      Muss ich dann eine Aufhebung zum 01.01.2023 machen (da ja der landw, Betrieb in 2022 aufgelöst wurde) und anschließend eine neue Feststellung zum 01.01.2023 ohne landw. Betrieb?
      Danke

      Kommentar


        #4
        Für die Grundsteuer führt das nicht zur Aufhebung, das bleibt Land- und Forstwirtschaft. Falls es eine Tierhaltung gab, könnte eine Nachfeststellung

        erforderlich sein, aber das müsste ich jetzt auch erst nachlesen. Beim Wohnteil ändert sich sowieso nichts und bei der Hofstelle nur dann, wenn du

        die Gebäude einer Nutzung zuführst, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Oh Mann ist das alles kompliziert... Also dann mache ich die zum 01.01.2022 als Land- und Forstwirtschaft.
          Tierhaltung gab es keine.
          Auf dem gleichen Grundstück ist auch das Wohnhaus mit einem Garten und eben auch versch. Scheunen die als Hofstelle dienten.
          Bei Elster kann ich aber entweder bebautes Grundstück oder Land- und Forstwirtschaft angeben. Muss ich dann zwei separate Anträge machen, einmal mit dem Wohnhaus und dem Garten und auf die gleiche Flurnummer den Rest als Land- und Forstwirtschaft? Danke

          Kommentar


            #6
            Muss ich dann zwei separate Anträge machen, einmal mit dem Wohnhaus und dem Garten und auf die gleiche Flurnummer den Rest als Land- und Forstwirtschaft?
            Ja du musst zwei Erklärungen erstellen, eine für den Wohnteil samt Umgriff und eine für die Land- und Forstwirtschaft, zu der

            auch die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen des Hofgrundstücks als Hofstelle zuzuordnen sind. Den Wohnteil musst du über Zähler

            und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück abgrenzen, wobei man als Nenner die amtliche Fläche des Hofflurstücks nimmt und als

            Zähler die auf den Wohnteil entfallenden m². In der Erklärung für die Landwirtschaft entfallen die m² des Wohnteils dann ersatzlos.

            Es ist nicht so kompliziert, wie es scheint.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ja du musst zwei Erklärungen erstellen, eine für den Wohnteil samt Umgriff und eine für die Land- und Forstwirtschaft, zu der

              auch die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen des Hofgrundstücks als Hofstelle zuzuordnen sind. Den Wohnteil musst du über Zähler

              und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück abgrenzen, wobei man als Nenner die amtliche Fläche des Hofflurstücks nimmt und als

              Zähler die auf den Wohnteil entfallenden m². In der Erklärung für die Landwirtschaft entfallen die m² des Wohnteils dann ersatzlos.

              Es ist nicht so kompliziert, wie es scheint.
              Also das gesamte Grundstück hat 1.591m² und das Wohnhaus aus dem BayernAtlas gemessen 177m² Fläche. Somit gebe ich bei der Anlage Grundstück in Zeile 4: 1591 m² an und in Zeile 6: Zähler 177 und Nenner 1591.
              Weiter bei der Anlage Grundstück unter Punkt 2/Gebäude das Wohnhaus mit 200m² Wohnfläche.

              Danach ein neuer Antrag mit Land-Forstwirtschaft Punkt 1 Flurstück: die amtliche Fläche von 1591m². Bei der Nutzung "Hofstelle" mit 1.414m² (1591- Fläche Wohnhaus 177).

              Passt das soweit? Will nur auf Nummer sicher gehen. Vielen Dank!

              Kommentar


                #8
                Dass der Wohnteil keinen Umgriff hat, ist unrealistisch. Wenn der Umgriff schwierig bestimmbar ist, nimmt man die überbaute Fläche * 3,

                vielleicht kommt man auch mit 2,5 durch.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Ja stimmt den Garten habe ich vergessen, den muss ich noch mit reinrechnen. Aber sonst passt mein Vorgehen? Danke

                  Kommentar


                    #10
                    Ja stimmt den Garten habe ich vergessen, den muss ich noch mit reinrechnen. Aber sonst passt mein Vorgehen? Danke
                    Vielleicht gibt es auch noch PKW-Garagen und eine Zufahrt ? Aber grundsätzlich passt das schon.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X