Guten Abend,
ich besitze auf einem anderen Grundstück (Bayern) 2 Tiefgaragenstellplätze in einer Parkanlage. Zu diesen bekam ich eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung mit einem einzigen Aktenzeichen.
Muss ich für die zwei Stellplätze jeweils eine Erklärung abgeben oder gibt es die Möghlichkeit, für die beiden eine einzige Erklärung abzugeben, da es ja nur ein Aktenzeichen gibt?
Herzlichen Dank!
ich besitze auf einem anderen Grundstück (Bayern) 2 Tiefgaragenstellplätze in einer Parkanlage. Zu diesen bekam ich eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung mit einem einzigen Aktenzeichen.
Muss ich für die zwei Stellplätze jeweils eine Erklärung abgeben oder gibt es die Möghlichkeit, für die beiden eine einzige Erklärung abzugeben, da es ja nur ein Aktenzeichen gibt?
Herzlichen Dank!
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