Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung Bayern: 2 Tiefgaragenstellplätze mit gleichem Aktenzeichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung Bayern: 2 Tiefgaragenstellplätze mit gleichem Aktenzeichen

    Guten Abend,

    ich besitze auf einem anderen Grundstück (Bayern) 2 Tiefgaragenstellplätze in einer Parkanlage. Zu diesen bekam ich eine Aufforderung zur Grundsteuererklärung mit einem einzigen Aktenzeichen.

    Muss ich für die zwei Stellplätze jeweils eine Erklärung abgeben oder gibt es die Möghlichkeit, für die beiden eine einzige Erklärung abzugeben, da es ja nur ein Aktenzeichen gibt?

    Herzlichen Dank!

    #2
    Das wird dann als eine wirtschaftliche Einheit geführt, für die du auch nur eine Erklärung abgibst.

    Gehören die TG-Stellplätze zu einer Wohnnutzung oder nicht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Nein, sie gehören nicht zu einer Wohnnutzung.

      Kommentar


        #4
        Nein, sie gehören nicht zu einer Wohnnutzung.
        Dann ist insoweit nichts weiter zu veranlassen. Die Miteigentumsanteile am Flurstück sind als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück

        einzutragen. Sollte es 2 Grundbuchblätter geben, erfasst du das Flurstück doppelt. Bei der Nutzfläche gibt es keinen Freibetrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Herzlichen Dank - sehr hilfreich!

          Kommentar

          Lädt...
          X