Ich bin Mieigentümer einer Wohnung in einer WEG.
In der Anlage GW2 zur Feststellung der Grundsteuer (ELSTER Grundsteuererkläung) möchte das Finanzamt die Wohnfläche und den Bodenrichtwert wissen.
Der Bodenrichtwert ergibt sich aus dem Eintrag in BORIS NRW, die Wohnfläche ist mir von Bauplänen bekannt, ebenso der übliche geringere Wert nach Abzug wegen Dachschrägen. Den Wert habe ich auch in Einkommensteuererklärungen zur Ermittlung des Anteils eines häuslichen Arbeitszimmers angegeben und auf Wunsch eine maßstabgetreue Zeichnung eingereicht. Diesen Wert habe ich nun auch in Anlage GW1 eingetragen.
In Anlage GW1 habe ich die Daten aus dem Kaufvertrag eingetragen. Hier stehen insgesamt 4 Flurstücke: 2x "Gebäude- und Freifläche, Wohnen", 1x "Freifläche", und auf einem anderen Blatt und mit abweichendem Miteigentumsanteil, ein KfZ-Einstellplatz in der Tiefgarage, ohne Flächenangabe.
Der rechnerische Anteil unseres Eigentums laut Kaufvertrag / GW1 errechnet sich auf ca. 50 m², die tatsächliche Wohnfläche beträgt allerdings 112 m², was insofern Sinn ergibt, dass sie sich über zwei Stockwerke erstreckt.
Trage ich in GW2 die üblichen 112 m² ein, erhalte ich die berüchtigte Fehlermeldung:
> Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
>
> In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Verstehe ich die Fehlermeldung von ELSTER richtig, dass ich also nur den geringeren rechnerischen Wert eintrage?
Interessehalber weiter gefragt: Wenn ja, warum ist das so? Bezieht sich Grundsteuer grundsätzlich nur auf die Grundfläche und niemals auf eine mehrstöckige Bebauung?
Leider bereitet mir selbst die verständlichere Erklärung in https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg Verständnisprobleme, aber so wie ich den folgenden Auszug aus diesem Forum verstehe ...
> Jedes Wohnungs- und Teileigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit. Zur wirtschaftlichen Einheit gehören jeweils die anteilige Gebäudefläche (Sondereigentum) und die anteilige Flurstücksfläche in m². Diesen m²-Anteil muss man für die Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2) selbst berechnen. BW: Zeile 3
Bitte den m²-Anteil am Grund und Boden nicht mit der Wohnfläche verwechseln oder vermengen, die Werte unterscheiden sich zum Teil deutlich. zz0.ge45su248n8zz
... lautet die Antwort: ja, vergiss die Wohnfläche, es interessiert nur die errechnete Grundfläche.
Korrekt?
In der Anlage GW2 zur Feststellung der Grundsteuer (ELSTER Grundsteuererkläung) möchte das Finanzamt die Wohnfläche und den Bodenrichtwert wissen.
Der Bodenrichtwert ergibt sich aus dem Eintrag in BORIS NRW, die Wohnfläche ist mir von Bauplänen bekannt, ebenso der übliche geringere Wert nach Abzug wegen Dachschrägen. Den Wert habe ich auch in Einkommensteuererklärungen zur Ermittlung des Anteils eines häuslichen Arbeitszimmers angegeben und auf Wunsch eine maßstabgetreue Zeichnung eingereicht. Diesen Wert habe ich nun auch in Anlage GW1 eingetragen.
In Anlage GW1 habe ich die Daten aus dem Kaufvertrag eingetragen. Hier stehen insgesamt 4 Flurstücke: 2x "Gebäude- und Freifläche, Wohnen", 1x "Freifläche", und auf einem anderen Blatt und mit abweichendem Miteigentumsanteil, ein KfZ-Einstellplatz in der Tiefgarage, ohne Flächenangabe.
Der rechnerische Anteil unseres Eigentums laut Kaufvertrag / GW1 errechnet sich auf ca. 50 m², die tatsächliche Wohnfläche beträgt allerdings 112 m², was insofern Sinn ergibt, dass sie sich über zwei Stockwerke erstreckt.
Trage ich in GW2 die üblichen 112 m² ein, erhalte ich die berüchtigte Fehlermeldung:
> Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
>
> In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
Verstehe ich die Fehlermeldung von ELSTER richtig, dass ich also nur den geringeren rechnerischen Wert eintrage?
Interessehalber weiter gefragt: Wenn ja, warum ist das so? Bezieht sich Grundsteuer grundsätzlich nur auf die Grundfläche und niemals auf eine mehrstöckige Bebauung?
Leider bereitet mir selbst die verständlichere Erklärung in https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg Verständnisprobleme, aber so wie ich den folgenden Auszug aus diesem Forum verstehe ...
> Jedes Wohnungs- und Teileigentum bildet eine eigene wirtschaftliche Einheit. Zur wirtschaftlichen Einheit gehören jeweils die anteilige Gebäudefläche (Sondereigentum) und die anteilige Flurstücksfläche in m². Diesen m²-Anteil muss man für die Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2) selbst berechnen. BW: Zeile 3
Bitte den m²-Anteil am Grund und Boden nicht mit der Wohnfläche verwechseln oder vermengen, die Werte unterscheiden sich zum Teil deutlich. zz0.ge45su248n8zz
... lautet die Antwort: ja, vergiss die Wohnfläche, es interessiert nur die errechnete Grundfläche.
Korrekt?
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