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Grundsteuer- Bayern Grundstückgemeinschaft- 2 Aktenzeichen, 2 Eigentümer ein Haus

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    Grundsteuer- Bayern Grundstückgemeinschaft- 2 Aktenzeichen, 2 Eigentümer ein Haus

    Hallo,

    Ich habe 1/2 des Hauses meiner Eltern als Schenkung vor langer Zeit erhalten, wohne auch dort. Unter mir wohnen meine Eltern im selbien Haus. Mein Vater verstarb nun hat sich deses Anteil auf mich und meiner Mutter aufgeteilt.

    Ich muss Grundsteuer bisher zahlen auf meine Wohneinheit/Anteil, Meine Eltern, respektive meine Mutter auf ihren. Soweit gut.


    Wir haben beide ein Schreiben bekommen mit unterschiedlichen Aktenzeichnen, zwecks der neuen Grundsteuer. Darin Steht als Überschrift Grundstücksgemeinschaft Sehr geehrter ...(....)

    Muss ich nun 2 Grundsteuererklärunen abgeben jeweils eine zur der jeweiligen Aktenzeichen, da die (zumindest die letzten Zahlen) unterschiedlich sind ????

    Wir haben die selbe Anschrift Hausnummer.

    Ich hatte nun den Punkt Erbgemeinschaft im Hauptvordruck ausgewählt und habe weiter unten eben die 2 Eigentümmer (Ich und meine Mutter) angegben mit Anschrift, Steuernummer usw. ...
    dort hänge ich aber total fest: Anlage Grundstück (BayGrSt 2) ----> 1 - Angaben zum Grund und Boden
    6. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX)
    Nenner











    vielen Dank an Euch

    #2
    Muss ich nun 2 Grundsteuererklärunen abgeben jeweils eine zur der jeweiligen Aktenzeichen,
    Ja natürlich, das ist Wohnungseigentum. Jedes Wohnungseigentum ist eine eigene wirtschaftliche Einheit.

    Wenn mit jeder ETW bisher ein Miteigentumsanteil von z. B. 1/2 verbunden war, dann hat sich daran nichts geändert,

    der Wert ist als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück einzutragen.

    Bei den Eigentumsverhältnissen kannst du deine Mutter zweimal erfassen, einmal mit ihrem Anteil von 1/2 und einmal

    als Mitglied der Erbengemeinschaft (Steuer-ID weglassen). Beim Namen der Gemeinschaft sollst du bei der Anrede zwar

    Grundstücksgemeinschaft auswählen, rechtlich ist das aber eine Bruchteilsgemeinschaft, an der eine Erbengemeinschaft

    beteiligt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen DanK erstmal!

      Dann werde ich 2 Grundsteuererklärungen anfertigen.








      Ich hätte dazu aber noch ein paar dringende Fragen:




      am unteren Bild sieht man 2 eingerahmten (rot) Kreise:

      1. Roter Rahmen: Flurstücknummer: Zähler/ Nenner


      ich habe dort 1/2 angebeben weil mir die Hälfte gehört. Glaube aber es wird dort etwas anderes benötigt, jedenfalls Habe ich und meine Mutter die Flurnummer 777 ( steht im Plan und Baumappe), was mich dort verwirrt, ist, dass ich dahinter eben noch Zähler Nenner stehen habe. Was muss da rein und muss ich irgendwo meien 777 eintragen ?

      2. Roter Rahmen : "zur wirtschafltichen Einheit gehörender Anteil: (...)"

      hier steht auch wieder Zähler\ Nenner.. ich glaube hier müsste ich 1 Zähler und Nenner 2 angeben, ist das richtig - da ich die Hälfte im Grundbuch habe?






      3. Weitere Frage Das Grundstück umfasst insgesamt 848 m², muss ich dies nun durch 2 teilen, respektive jeweils 424 m² bei mir angeben und 424m² bei meiner Mutter oder muss bei uns immer 848m² reingeschrieben werden- also doppelt. Wie gesagt ich habe nur 1/2 im Grundbuch.

      https://ibb.co/8bZKrxs


      Grundsteuer.png











      Zweites Bild:

      Da auch hier Nenner und Zähler verlangt wird / auftaucht, bin ich wieder etwas irritiert. Muss auch hier 1/2 bzw. 1 und 2 eingetragen werden ?

      https://ibb.co/GvH243y

      Grundsteuer 2.png




      Vielen Dank


      Gruß Tom
      Zuletzt geändert von Tom2e; 23.01.2023, 22:15.

      Kommentar


        #4
        Man muss in Zeile 6 der Anlage Grundstück den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angeben und in Zeile 4 die Gesamtfläche des Flurstücks.

        Jede Flurstücksnummer hat einen Zähler, nicht jede einen Nenner, dann bleibt der Nenner leer. Beispiel: 497 und 497/1.

        Bei den Eigentumsverhältnissen ist das Eigentum an der wirtschaftlichen Einheit gemeint. Wenn mir eine ETW allein gehört, dann ist 1 und 1 richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          [
          Man muss in Zeile 6 der Anlage Grundstück den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit angeben und in Zeile 4 die Gesamtfläche des Flurstücks.
          Also wenn das gesamte Grundstück wo sich das Haus befindet, respektive die Flurnummer in ihrer Fläche 848 m2 beträgt.

          Muss ich dort ,bei beiden Grundnteuerklärungen 848m2 angeben, obwohl mir nur die Hälfte gehört ?




          Jede Flurstücksnummer hat einen Zähler, nicht jede einen Nenner, dann bleibt der Nenner leer. Beispiel: 497 und 497/1.
          Alles klar dann bei Zähler 777, Nenner gibt's bei mir keinen.



          Bei den Eigentumsverhältnissen ist das Eigentum an der wirtschaftlichen Einheit gemeint. Wenn mir eine ETW allein gehört, dann ist 1 und 1 richtig.
          Damit meinen sie Zeile 30 richtig ?

          Dann sollte 1/1 richtig sein. Da ich den 1. Stock bewohne bzw. Im Grundbuch eingetragen. Meine Mutter das Erdgeschoß.

          Was mich verwirrt die von Finanzamt Grundbuch Amt meinten, ich solle da glaube ich 1/2 eintragen . Jeweils bei mir und bei meiner Mutter..


          Vielen Dank
          Zuletzt geändert von Tom2e; 24.01.2023, 12:31.

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            #6
            Muss ich dort ,bei beiden Grundnteuerklärungen 848m2 angeben, obwohl mir nur die Hälfte gehört ?
            Natürlich ! Aufgrund der Angaben zu Zähler und Nenner in Zeile 6 berechnet das Finanzamt die zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden m²,

            das ist jeweils die Hälfte.

            Was mich verwirrt die von Finanzamt Grundbuch Amt meinten, ich solle da glaube ich 1/2 eintragen . Jeweils bei mir und bei meiner Mutter..
            Bei Wohnungseigentum wäre das aber falsch, man erklärt ja nur die jeweilige Eigentumswohnung. Eine gehört dir, die andere gehört

            zur Hälfte deiner Mutter und zur Hälfte der Erbengemeinschaft nach deinem Vater und so gibt man das auch an. Das ist dann

            eine Bruchteilsgemeinschaft, bestehend aus deiner Mutter und der Erbengemeinschaft. https://forum.elster.de/anwenderforu...lsgemeinschaft
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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