Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW

    Hallo zusammen,

    wir schaffen es nicht, die Formulare zur Grundsteuererklärung ohne Hilfe auszufüllen. Wir haben folgende komplexe Situation:

    Unser Grundstück besteht aus zwei Flurstücken, wobei auf dem kleineren Flurstück (135m²) ein Baulasteintrag (private Wegfläche) eingetragen ist. Auf dem größeren Flurstück (1770m²) befinden sich zwei Gebäude und 5 Garagen.

    Gebäude A wird von uns selber bewohnt und wurde 1937 errichtet. Ein zu diesem Gebäude gehörender eingeschossiger Anbau wurde 2006 abgerissen und neu gebaut (170m²). Der Altbau ist zweigeschossig und verfügt pro Etage über ungefähr 100m² Wohnfläche. Beide A-Gebäudeteile sind nicht baulich voneinander getrennt, da in dem Untergeschoß früher meine Mutter wohnte, die verstorben ist. Deshalb steht das Erdgeschoß jetzt leer bzw. wird von uns als "Abstellkammer" genutzt. Das Obergeschoß wird von uns bewohnt.

    Das zweite Gebäude B war früher eine Tischlereiwerkstatt (Bj. 1947) und wird jetzt als Lager für einen Installationsbetrieb vermietet (ca. 120m²). Das Dachgeschoß (ca. 100m²) wurde 1969 ausgebaut und wird seitdem als Wohnung vermietet.

    Auf dem Grundstück befinden sich auch noch die 5 Garagen, von denen zwei vermietet sind.

    Nach Fertigstellung des neuen Anbaus wurde der Einheitswert neu berechnet und die Grundstücksart wurde von "Gemischtgenutztes Grundstück ohne überwiegend gewerblichen Anteil" auf "Mietwohngrundstück kein Betriebsgrundstück" geändert. Für uns hat sich bis auf die Tatsache, dass wir den alten Anbau erneuert haben nichts an der gesamten Nutzung geändert.

    Den Elster-Zugang haben wir geschafft und das Formular GW-1 unserer Meinung nach auch schon.
    Das Problem ist das Formular GW-2 (Anlage Grundstück).

    Dazu hätten wir folgende Fragen:

    1.) Müssen wir Angaben zum Ertragswert-, Sachwert oder irgendwie gemischt machen?
    2.) Sind beide Gebäude als eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen? (Wir haben ein Aktenzeichen vom Finanzamt bekommen)
    3.) Ist das Gebäude A ein Ein- oder Zweifamilienhaus?

    Wir freuen uns über jede Hilfe
    Conny
    Zuletzt geändert von hanitux; 22.01.2023, 16:06.

    #2
    Hallo liebe Grundsteuer-Formular-Freunde,

    anbei hab ich mal meine aktuelle Version des Anlagen-Formulars GW-2 als Anlage hochgeladen.

    Laut Einheitswertbescheid ist die Grundstücksart ja anscheinend in der Gruppe Wohngrundstück und hier speziell Mietwohngrundstück einzureihen. Mietwohngrundstücke sind, wie ich herausbekommen habe einfach nur Grundstücke mit mindestens zwei Gebäuden. Das ist bei mir der Fall.

    Außerdem werden Mietwohngrundstücke nach dem Ertragswert besteuert.

    In Zeile 4 hab ich deshalb bei Feld 10 die Summe der Flächen der beiden Flurstücke und in Feld 11 den Bodenrichtwert eingetragen.
    Da das Haus 1937 gebaut wurde hab ich in Zeile 8 Feld 13 eine 1 eingetragen.
    Dann die Anzahl der Garagen in Zeile 10 Feld 71 (5 Garagen).
    Dann die vermietete 100m² Wohnung in Zeile 12 sowie die 360m², die wir selber bewohnen (die 200m² des Altbaus werden zur Zeit fast nur als Abstellkammer genutzt, aber egal) in Zeile 13.
    Schließlich noch in Zeile 15 das vermietete Lager im Erdgeschoss (EG) mit den 120m².
    Ich seh gerade, dass die Summe der Nutzflächen in Zeile 129 Feld 62 noch fehlt, aber das müsste es eigentlich gewesen sein, wenn ich das richtig sehe.

    Wenn die Erklärung so durchgeht, haben wir wohl eine Menge Geld, die wir sonst für einen Steuerberater hätten aufbringen müssen, gespart. Wenn man genau weiß wie es geht, ist man locker in einer Stunde damit durch.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    Kommentar


      #3
      Mietwohngrundstücke sind, wie ich herausbekommen habe einfach nur Grundstücke mit mindestens zwei Gebäuden.
      Nein, Mietwohngrundstücke sind Grundstücke mit mindestens 3 Wohnungen, die nicht auf Wohnungseigentum aufgeteilt sind.

      Die Wohnnutzung muss mehr als 80% betragen. Die Anzahl der Gebäude spielt keine Rolle.

      https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Bei Zeile 12 sind doch nur Wohnngen bis unter 100m² einzutragen, also ist die Wohnung dort falsch zugeordnet.

        Bei Zeile 13 hast nur als Anzahl eine 1 eingetragen, das ist doch auch nicht richtig. Da müssten jetzt 3 Wohnungen mit insgesamt 460m² eingetragen werden.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie und HundKatzMaus,

          vielen Dank für die Hilfe. Nachdem gestern nach 7 Tagen jemand von der Finanzamt-Hotline zurückgerufen hatte, war meine Konfusion komplett. Die Person meinte, dass ich in dem Fragebogen unsere Immobilie als gemischt genutztes Grundstück erklären kann.
          Glücklicherweise hat sich kurzfristig im Freundeskreis noch jemand gefunden, der uns beim Ausfüllen geholfen hat und jetzt ist das ganze Problem erfreulicherweise noch rechtzeitig vom Tisch.

          Tschüss
          Conny

          Kommentar

          Lädt...
          X