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Grundsteuererklärung NRW | Drei Flurstücke

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    Grundsteuererklärung NRW | Drei Flurstücke

    Guten Tag,

    ich und meiner Frau sind Eigentümer von Doppelhaushälfte mit drei nebeneinander liegende Flurstücke (gleiche Flur):
    • Flurstück 1 - mit Doppelhaushälfte
    • Flurstück 2 - mit Garten
    • Flurstück 3 - Hof / Garagenzufahrt - gemeinsame Nutzung mit unseren Nachbarn wo wir mit unseren Nachbarn 50/50 Eigentümer sind.
    Frage 1.
    Sollen alle drei Flurstücke bei GW1/ Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens eingetragen werden?

    Frage 2.
    Verstehe ich richtig, dass bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück / Zeile 11 - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler,Nenner bei Flurstücke 1 und 2 soll 1/1 eingetragen werden, und bei Flurstück 3 - 1/2? Oder 2/4, da bei Flurstück 3 sind insgesamt 4 Eigentümer vorhanden: ich, meiner Frau und Ehepaar unsere Nachbarn.

    Frage 3.
    Was soll ich bei GW2 / 4 - Angaben zum Grund und Boden eintragen? Die Summe von Fläche des Grundstücks Flurstück 1 + Flurstück 2 + 50% von Flurstück 3?

    mit freundliche Grüße,
    Tony





    #2
    Sollen alle drei Flurstücke bei GW1/ Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens eingetragen werden?
    Ja natürlich.

    Verstehe ich richtig, dass bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück / Zeile 11 - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler,Nenner bei Flurstücke 1 und 2 soll 1/1 eingetragen werden, und bei Flurstück 3 - 1/2? Oder 2/4, da bei Flurstück 3 sind insgesamt 4 Eigentümer vorhanden: ich, meiner Frau und Ehepaar unsere Nachbarn.
    Wenn jede Doppelhaushälfte ein eigenes Flurstück hat und auch die Gärten eigene Flurstücke sind, dann ist das mit 1 und 1 richtig.

    Wie man zu den Werten für die Zeile 4 von GW2 kommt, ist aus den Tabellenbeispielen hier ersichtlich:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24

      Jede Doppelhaushälfte hat eigenes Flurstück und die Gärten auch. Nur Flurstück 3 was eigentlich unser Hof / Garagenzufahrt ist - gehört uns und unseren Nachbarn 50/50.

      Bei Zeile 4 von GW2 habe ich jetzt:
      • als Punkt 1 die Summe von Flurstück 1 und Flurstück 2 (wir sind die einzige Eigentümer von Flurstück 1 und 2) eingetragen
      • als Punkt 2 - habe ich die hälfte von Flurstück 3 eingetragen
      Ist das richtig?

      mit freundliche Grüße,
      Tony

      Kommentar


        #4
        Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, muss man in Zeile 4 von GW2 nicht auf 2 Einträge aufteilen.

        Die m² selbst sind richtig ermittelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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