Grundsteuererklärung NRW | Drei Flurstücke

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  • anry
    Neuer Benutzer
    • 22.01.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuererklärung NRW | Drei Flurstücke

    Guten Tag,

    ich und meiner Frau sind Eigentümer von Doppelhaushälfte mit drei nebeneinander liegende Flurstücke (gleiche Flur):
    • Flurstück 1 - mit Doppelhaushälfte
    • Flurstück 2 - mit Garten
    • Flurstück 3 - Hof / Garagenzufahrt - gemeinsame Nutzung mit unseren Nachbarn wo wir mit unseren Nachbarn 50/50 Eigentümer sind.
    Frage 1.
    Sollen alle drei Flurstücke bei GW1/ Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens eingetragen werden?

    Frage 2.
    Verstehe ich richtig, dass bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück / Zeile 11 - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler,Nenner bei Flurstücke 1 und 2 soll 1/1 eingetragen werden, und bei Flurstück 3 - 1/2? Oder 2/4, da bei Flurstück 3 sind insgesamt 4 Eigentümer vorhanden: ich, meiner Frau und Ehepaar unsere Nachbarn.

    Frage 3.
    Was soll ich bei GW2 / 4 - Angaben zum Grund und Boden eintragen? Die Summe von Fläche des Grundstücks Flurstück 1 + Flurstück 2 + 50% von Flurstück 3?

    mit freundliche Grüße,
    Tony




  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Sollen alle drei Flurstücke bei GW1/ Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens eingetragen werden?
    Ja natürlich.

    Verstehe ich richtig, dass bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück / Zeile 11 - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler,Nenner bei Flurstücke 1 und 2 soll 1/1 eingetragen werden, und bei Flurstück 3 - 1/2? Oder 2/4, da bei Flurstück 3 sind insgesamt 4 Eigentümer vorhanden: ich, meiner Frau und Ehepaar unsere Nachbarn.
    Wenn jede Doppelhaushälfte ein eigenes Flurstück hat und auch die Gärten eigene Flurstücke sind, dann ist das mit 1 und 1 richtig.

    Wie man zu den Werten für die Zeile 4 von GW2 kommt, ist aus den Tabellenbeispielen hier ersichtlich:

    Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • anry
      Neuer Benutzer
      • 22.01.2023
      • 2

      #3
      Danke Charlie24

      Jede Doppelhaushälfte hat eigenes Flurstück und die Gärten auch. Nur Flurstück 3 was eigentlich unser Hof / Garagenzufahrt ist - gehört uns und unseren Nachbarn 50/50.

      Bei Zeile 4 von GW2 habe ich jetzt:
      • als Punkt 1 die Summe von Flurstück 1 und Flurstück 2 (wir sind die einzige Eigentümer von Flurstück 1 und 2) eingetragen
      • als Punkt 2 - habe ich die hälfte von Flurstück 3 eingetragen
      Ist das richtig?

      mit freundliche Grüße,
      Tony

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, muss man in Zeile 4 von GW2 nicht auf 2 Einträge aufteilen.

        Die m² selbst sind richtig ermittelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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