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Grundsteuererklärung - bitte um HILFE beim Ausfüllen - bin NEU hier

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    Grundsteuererklärung - bitte um HILFE beim Ausfüllen - bin NEU hier

    Hallo, ich verzweifle fast. Wir haben einen Handwerksbetrieb mit 2 Grundstücken nebeneinander. Auf dem Einen sind 2 Wohnhäuser, eines davon vermietet, im anderen wohnen wir. Wir haben 1 Garage und ein "Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager" in einem separaten Gebäude. Ich habe den Hauptvordruck ausgefüllt sowie die Anlage Grundstück mit "Geschäftsgrundstück" ausgefüllt. Ich bekomme die Fehlermeldung ""Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht". Angezeigt wird meine Eingabe unter Pkt. 5 Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert - hier angeklickt "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig." bei Pkt. 2 Garagen- u. Tiefgaragenstellplätze habe ich 1 Garage angegeben, bei Pkt. 3 Angaben zu Wohn- u. Nutzfllächen habe ich bei " Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100 m² und mehr" als Anzahl "2" und als qm gesamt "300" eingeben. Bei Pkt. 6 Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert wurde das "Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager" mit Baujahr und qm eingetragen. Ich freue mich über Hilfe. Danke jetzt schon. Mein Mann hat dazu keine Nerven :-(


    Ich bekomme den Fehler nicht gelöst.

    #2
    Wie viele Aktenzeichen gibt es denn ? Angaben zum Bundesland sollte man auch immer machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, sorry. Wir wohnen in Rheinland-Pfalz. Vom Finanzamt haben wir 2 Schreiben mit 2 Aktenzeichen erhalten. Also für jedes Grundstück eines.

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        #4
        Man darf Angaben zum Ertragswert und zum Sachwert nicht mischen. Man muss zuerst für jedes Grundstück die Grundstücksart

        nach § 249 BewG bestimmen. Dafür braucht man die Wohn- und Nutzflächen aller Gebäude der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit.

        Danach erfolgt die Einstufung. Davon hängt es dann ab, ob Angaben zum Ertragswert oder zum Sachwert (Bruttogrundflächen) zu machen sind.

        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das habe ich befürchtet, dass es in unserem Fall kompliziert wird. Danke für die Erklärungen. Wir geben die Erstellung nun doch unserem StB. MfG Freundin122

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